Arbeitsunfälle sind für Arbeitgeber:innen meist mit hohen Kosten verbunden. Daher ist jedes Unternehmen darin bemüht, ihre Arbeitnehmer:innen ausreichend mit Persönlicher Schutzausrüstung vor den Gefährdungen im Betrieb zu schützen. Dieses Interesse verfolgen jedoch nicht nur die Firmen, sondern auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb werden PSA-Anschaffungen von verschiedenen Berufsgenossenschaften finanziell unterstützt. Wir gehen in diesem Blogbeitrag auf die Kosten, die ein Arbeitsunfall mit sich bringt, genauer ein und erklären Ihnen, wie Sie bis zu 50 % Förderung für Ihre Persönliche Schutzausrüstung erhalten.

Direkt zum BG Zuschuss

Was ist ein Arbeitsunfall?

Als Arbeitsunfall wird ein Unfall dann bezeichnet, wenn dieser während einer durch die Gesetzliche Unfallversicherung versicherten Tätigkeit passiert. Dies kann sowohl während der Arbeit sein als auch auf dem Arbeitsweg – dann spricht man von Wegeunfällen. In diesem Fall zählen auch Umwege dazu, die auf dem Weg nach Hause oder in die Arbeit unvermeidbar sind. Sobald Sie allerdings Ihren Arbeitsweg oder Ihre Arbeitszeit für private Erledigungen unterbrechen, sind Sie nicht länger unfallversichert und Unfälle, die während dieser Zeit passieren, zählen nicht in die Kategorie Arbeitsunfall. Auch bei Verletzungen oder gesundheitlichen Schäden, die zufällig während der versicherten Tätigkeit und nicht durch Fremdeinwirkung auftreten, handelt es sich um keinen Arbeitsunfall – z.B. bei Herzinfarkt.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV

Jährlich passieren in Deutschland im Schnitt bis zu 850.000 Arbeitsunfälle. Jeder Arbeitsunfall ist je nach Sachlage mit hohen Kosten verbunden. Damit Arbeitnehmer:innen diese und mögliche Folgekosten nicht selbst tragen müssen, gibt es in Deutschland die Gesetzliche Unfallversicherung. Diesen Versicherungsschutz erhält jeder Angestellte unabhängig von der Höhe des Gehalts. Neben Angestellten sind außerdem folgende Personengruppen pflichtversichert:

  • Auszubildende
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
  • Mitarbeiter:innen in Hilfsorganisationen, Blutspender:innen, Zeugen/Zeuginnen,
  • Lebensretter:innen bei Unfällen
  • Selbstständige in der Landwirtschaft – auch mitarbeitende Familienangehörige
  • Entwicklungshelfer:innen
  • Personen in der Rehabilitation
  • Häusliche Pflegekräfte
  • Arbeitslose, die durch Aufforderung der Arbeitsagentur für Arbeit die Agentur oder Stellen aufsuchen
  • Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler:innen und Studenten/Studentinnen in (Hoch-)Schulen

Im Sozialgesetzbuch ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Detail geregelt. Vom Versicherungsschutz sind außerdem auch Hilfsmittel, die Mitarbeiter:innen für die Tätigkeit benötigen, betroffen. Geht während der versicherten Tätigkeit die Brille oder das Hörgerät kaputt, ist auch in diesem Fall von einem Arbeitsunfall die Rede und die Versicherung übernimmt die Kosten für den Sachschaden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften – aktuell gibt es neun Bereiche der Berufsgenossenschaften.

Welche Berufsgenossenschaften gibt es?

  • BG RCI: Rohstoffe und chemische Industrie
  • BG ETEM: Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
  • BGHM: Holz und Metall
  • BGN: Nahrungsmittel und Gaststätten
  • BG BAU: Bauwirtschaft
  • VBG: Verwaltung
  • BG Verkehr: Transport und Verkehrswirtschaft
  • BGW: Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BGHW: Handel- und Warendistribution
Frau mit Halskrause nach Arbeitsunfall

Arbeitsunfall – Kosten für Unternehmen und Berufsgenossenschaft

Im Durchschnitt fällt jede:r Arbeitnehmer:in jährlich 18 Arbeitstage aufgrund von Krankheit aus. 2019 waren es durchschnittlich 80,7 AU-Tage pro 100 Beschäftigter, die in Folge eines Arbeitsunfalls zustande kamen. Jeder einzelne Tag, an dem Mitarbeiter:innen ausfallen, entstehen für den Betrieb Kosten. In den ersten 6 Wochen muss der/die Arbeitgeber:in eine Lohnfortzahlung leisten – dabei muss das Gehalt trotz Ausfall komplett weiterbezahlt werden. Erst wenn die Erkrankung länger als 6 Wochen andauert, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Leistung, welche von der Krankenkasse als Verletztengeld ausgezahlt wird.

Neben der Lohnfortzahlung fallen allerdings noch viele weitere Kosten für das Unternehmen an: Die Produktionsausfallkosten sind hierbei die schwerwiegendsten. Egal in welcher Branche – mit einem Personalausfall bleibt auch die Arbeit liegen. So können geplante Dienstleistungen nicht erfolgen und das Produktionspensum nicht eingehalten werden. 2019 beliefen sich die Produktionsausfallkosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ auf 31,6 Mrd. Euro, im produzierenden Gewerbe auf 27,8 Mrd. Euro und im Baugewerbe auf 4,9 Mrd. Euro. Auch Dienstleister im Bereich Finanzen, Versicherungen und Unternehmen mussten 14,4 Mrd. Euro einbüßen.

Zusätzlich fallen Kosten für Überstunden und Ersatzpersonal an sowie für die Organisation der Arbeitseinteilung und Personalanschaffung. Im Fall von Arbeitsunfällen, muss der/die Arbeitgeber:in außerdem die Kosten für mögliche Sachschäden, die durch den Unfall verursacht wurden, tragen. Können vertraglich vereinbarte Termine aufgrund des Personalausfalls nicht eingehalten werden, drohen dem Unternehmen Vertragsstrafen. Verursachen die im Betrieb anfallenden Arbeitsunfälle zu hohe Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft, kann sich der Beitrag um bis zu 30 % erhöhen.

Um sich vor diesen Kosten zu schützen, liegt den Unternehmen und der Berufsgenossenschaft der Schutz der Versicherten sehr am Herzen.

BG-Zuschuss für PSA – Bis zu 50 % Förderung durch die BG BAU

Die Ausstattung von Beschäftigten mit Persönlicher Schutzausrüstung ist jedem Betrieb sehr wichtig – jedoch ist diese nicht billig. Viele Unternehmen können sich PSA nicht für jeden ihrer Angestellten leisten. Dabei ist der Schutz bei der Arbeit für jeden Beteiligten ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

Die BG BAU bezuschusst deshalb ausgewählte Maßnahmen im Bereich PSA mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen dabei einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Beitrag zur BG mindestens 100 Euro
  • Mindestens ein:e Beschäftige:r im Unternehmen
  • Unternehmen ohne Beschäftigte mit freiwilliger Versicherung bei der BG BAU

Die Summe der Förderung ist abhängig vom jährlichen Beitrag – so kann die Förderung zwischen 100 Euro und 20.000 Euro betragen. Diese kann für Schutzmaßnahmen, Geräte oder PSA genutzt werden. Der Schutzhelm uvex pheos S-KR für Tätigkeiten im gesamten Baubereich gehört beispielsweise zu den förderfähigen Artikeln.

Inwieweit Sie für Industrieschutzhelme von der BG BAU eine Förderung erhalten, können Sie in unserem Beitrag zur neuen Förderaktion für Industrieschutzhelme, die seit 2017 gilt, nachlesen.

Zum Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie

WICHTIG: Der Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie muss im selben Jahr gestellt werden, in dem auch die entsprechende Maßnahme angeschafft wird – hier gilt das Rechnungsdatum!

VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft Förderung

Seit 2015 bezuschusst die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Rahmen ihres neuen Prämienverfahrens eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Darunter auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit bis zu 40 % der Anschaffungskosten. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit ausgewählten Branchen, deren Unfallquoten und durchschnittliche Unfalllasten mindestens 50 Prozent über dem VBG-Durchschnitt liegen.

Im VBG-Prämienkatalog können Sie alle Branchen und Maßnahmen detailliert nachlesen, welche Anspruch auf die Förderung haben. Die spannendsten Prämien haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

  1. Sicherheitsunternehmen der Gefahrtarifstelle 07:
    Um dem erhöhten Risiko von Sturz-, Rutsch- und Stolper-Unfällen entgegenzuwirken, fördert die VBG unter anderem knöchelhohe Sicherheitsschuhe und -stiefel der Schutzklasse S3 (EN ISO 20345:2011) mit 40 % der Anschaffungskosten.
  2. Glas-Industrie, Grobkeramik und Feinkeramik der Gefahrtarifstellen 17, 18 und 19:
    In der Glasverarbeitung und Keramik-Industrie besteht erhöhtes Gefahrenpotenzial für Augen und Ohren. Aus diesem Grund bezuschusst die VBG individuell angepasste persönliche Schutzausrüstung wie Korrektionsschutzbrillen (Schutzbrillen in Sehstärke) und Otoplastiken (angepasster Gehörschutz) mit 40 % der Anschaffungskosten.
  3. Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleister der Gefahrtarifstelle 15:
    Auch hier beteiligt sich die VBG mit 40 % an der Anschaffung von individuell angepasster persönlicher Schutzausrüstung wie Korrektionsschutzbrillen (Schutzbrillen in Sehstärke) und Otoplastiken (angepasster Gehörschutz).

Für uvex-Kunden mit Rahmenvertrag aus dem Bereich Zeitarbeit ist die Antragstellung bei der VBG besonders einfach: Am Ende des Jahres erhalten Sie ein mit der VBG abgestimmtes Rechnungsjournal, aus welchem hervorgeht, wie viele Korrektionsschutzbrillen von uvex an Sie berechnet wurden. Sie müssen demnach keine Einzelrechnungen suchen und bei der VBG einreichen, sondern benötigen lediglich dieses Journal – gemeinsam mit dem Antrag und den Belegen der weiteren in Anspruch genommenen Fördermaßnahmen – für die Beantragung der Prämie. Wenn auch Sie uvex Rahmenvertragskunde werden möchten, sprechen Sie uns einfach an.

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