Besteht an einem Arbeitsplatz das Risiko, dass ein Mitarbeiter durch äußere, schädigende Einwirkung im Bereich des Fußes verletzt werden kann, muss persönliche Schutzausrüstung
(Fußschutz) getragen werden.
Korrigierende Brillen im betrieblichen Arbeitsschutz
KSB1
Die wesentlichen Punkte, die eine die Fehlsichtigkeit korrigierende Schutzbrille in sich vereint, sind der Ausgleich der Fehlsichtigkeit des Brillenträgers und der Schutz des Auges vor mechanischen und optischen Einflüssen.
Laserschutzbeauftragter für technische Applikationen
LSB1
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist nach § 6 der UVV „Laserstrahlung“ (BGV B2) ein(e) sachkundige(r) Laserschutzbeauftragte(r) zu benennen und schriftlich zu bestellen.
Zu den Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten gehören u. a. die Überwachung der Umsetzung von Schutzvorschriften. Dazu zählen insbesondere auch die Beurteilung von Schutzmaßnahmen und die Risikoabschätzung an Laserarbeitsplätzen.
gem. der mit der OStrV ratifizierten EU- Richtlinie 2006/25/EG - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische. Strahlung