Alleinarbeit – also das Arbeiten ohne direkte Anwesenheit oder Sichtkontakt zu Kolleginnen und Kollegen – ist in vielen Branchen alltäglich und wird durch Entwicklungen wie Digitalisierung, Rationalisierung und Automatisierung immer häufiger. Ob im Sicherheitsdienst, in der Produktion oder bei Wartungsarbeiten: Alleinarbeit birgt spezifische Risiken, die es zu erkennen und zu minimieren gilt. Für Unternehmen ist es daher essenziell, geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Wo kommt Alleinarbeit vor?
Alleinarbeit ist in zahlreichen Branchen und Tätigkeitsfeldern verbreitet. Sie kann sowohl dauerhaft als auch temporär auftreten – etwa, wenn Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum ohne direkten Kontakt zu anderen arbeiten. Es gibt keine festgelegte Auswahl an Berufen oder Tätigkeiten, die Alleinarbeit betrifft, da sie in fast jedem Arbeitsumfeld vorkommen kann, zum Beispiel:

Forst- und Landwirtschaft: Arbeiten mit Maschinen in abgelegenen Gebieten

Bau- und Reinigungsgewerbe: Arbeit im Baugewerbe, Bergbau sowie im Bereich der Straßenreinigung oder Winterdienst

Industrie & Produktion: Instandhaltungs-, Wartungs-, Kontroll- oder Reparatur-Arbeiten sowie Arbeiten in automatisierten Fertigungshallen

Versorgung & Infrastruktur: Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen, Wartung von Maschinen und Anlagen

Logistik & Transport: Lkw-Fahrende oder Arbeit in Lagereinrichtungen

Schichtarbeit und Bürotätigkeiten: Arbeit im Schichtbetrieb außerhalb der regulären Kernarbeitszeiten oder in Einzelbüros

Gesundheitswesen & Pflege: Bereitschaften in Pflegeeinrichtungen bei mobilen Pflegediensten und in Krankhäusern

Sicherheitsdienste: Wach- & Sicherheitsgewerbe sowie Objekt- und Werkschutz
Rechtlicher Rahmen und Pflichten
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert Alleinarbeit als Tätigkeiten, bei denen eine Person „allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen“, arbeitet. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung nicht sofort Hilfe geleistet werden kann.
Gemäß § 8 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei gefährlichen Arbeiten in Alleinarbeit über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu ergreifen (BGHM).
Eine technische Maßnahme kann der Einsatz einer sogenannten Personen-Notsignal-Anlage (PNA) unter Nutzung von mobilen Person-Notsignal-Geräten (PNG) sein, welche im Notfall eine sichere Alarmierung ermöglicht.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für den sicheren Einsatz von Alleinarbeit. Dabei sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
- Ermittlung der Gefährdungen: Welche spezifischen Risiken bestehen bei der geplanten Tätigkeit?
- Bewertung des Risikos: Wie wahrscheinlich ist das Eintreten eines Unfalls und welche Schwere hätte dieser?
- Festlegung von Schutzmaßnahmen: Welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen sind erforderlich, um das Risiko zu minimieren?
Die DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“ bietet hierzu detaillierte Hinweise und Empfehlungen. Die folgende Abbildung zeigt exemplarisch den Prozess der Alleinarbeitsabsicherung.

Wie kann ich Alleinarbeitsplätze absichern?
Um die Risiken für Alleinarbeitende zu minimieren, sollten Unternehmen auf verschiedene Schutzmaßnahmen setzen. Das bewährte TOP-Prinzip hilft, sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren:
- Technische Maßnahmen: Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), die im Notfall automatisch Alarm auslösen und den Standort der betroffenen Person übermitteln.
- Organisatorische Maßnahmen: Regelmäßige Kontrollgänge, feste Meldezeiten oder die Einführung von Zwei-Personen-Regelungen bei besonders gefährlichen Tätigkeiten.
- Personenbezogene Maßnahmen: Schulung der Mitarbeitenden in Erster Hilfe, Unterweisung über spezifische Gefahren und regelmäßige Übungen für Notfallsituationen.
Ein zentrales Element bei Alleinarbeit ist die Gewährleistung einer schnellen Notfallmeldung. Je nach Gefährdungsgrad können unterschiedliche technische Meldeeinrichtungen zum Einsatz kommen:
- Geringes Risiko: Festnetztelefon oder Mobiltelefon.
- Erhöhtes Risiko: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) mit automatischer Alarmfunktion.
- Hohes Risiko: Ständige Überwachung durch eine zweite Person oder technische Systeme mit permanenter Verbindung zu einer Notrufzentrale.
Die Auswahl der geeigneten Notrufmöglichkeit sollte stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Nachfolgend sind die gängigen Meldeeinrichtungen bei der Alleinarbeit sowie die Informationen, welche Stufe der Gefährdung sie absichern, aufgelistet.

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