Schutzhandschuhe für den Umgang mit Chemikalien müssen die Anforderungen der europäischen Norm EN 374 erfüllen. Diese Norm ist nun grundlegenden Änderungen unterzogen worden, welche nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt wirksam werden.

Wir informieren Sie an dieser Stelle über die bevorstehenden Neuerungen, erläutern die Änderungen und stellen abschließend dar, welche Auswirkungen sich für den Anwender ergeben.

Die EN 374 besteht aus mehreren Teilen, von denen die folgenden für Chemikalienschutzhandschuhe relevant sind:

1. EN ISO 374-1:2016: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen – Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken

Änderungen:

Tabellarische Gegenüberstellung der Normänderungen von EN 374-1:2003 auf EN ISO 374:2016

Erweiterung der Prüfchemikalien:

Der Prüfkatalog laut neuer Norm wurde erweitert. Chemikalien mit den Kennbuchstaben M-T sind neu:

Tabellarische Übersicht der Prüfchemikalien, bisherige und mit der Normänderung neu hinzugefügte

Kennzeichnugn der Schutzhandschuhe:

Neue EN 374 Kennzeichnungen der uvex Chemikalienschutzhandschuhe

Typ A: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens 6 Prüfchemikalien auf.

Typ B: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens jeweils 30 Minuten bei mindestens 3 Prüfchemikalien auf.

Typ C: Schutzhandschuh weist eine Permeationsbeständigkeit von mindestens 10 Minuten bei mindestens 1 Prüfchemikalie auf.

 

Fachleute sind sich hinsichtlich der neuen Klassifizierung bereits einig: die 3 neuen Typenklassen werden kaum neue Unterscheidungen zwischen den am Markt befindlichen Produktkategorien hervorbringen. Die meisten Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken werden der Typenklasse A zugeordnet werden können, lediglich dünne Einwegschutzhandschuhe werden den anderen beiden Typen B und C zugeordnet werden. Der praktische Nutzen für den Anwender ist fraglich.

uvex wird natürlich alle betroffenen Produkte nach der aktuellsten Fassung der EN 374 zertifizieren, entsprechende Maßnahmen sind bereits eingeleitet.

 

2. EN 374-2:2014: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen — Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration

Hier liegen keine bedeutenden Änderungen vor.

 

3. EN 374-3:2003: Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen – Teil 3: Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien

Diese Norm wird gestrichen und durch die EN 16523-1:2015, Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien — Teil 1: Permeation durch eine flüssige Chemikalie unter Dauerkontakt nach Harmonisierung im Amtsblatt ersetzt. Eine bedeutende Auswirkung auf das Prüfverfahren ist nicht gegeben.

 

4. EN 374-4:2013, Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen — Teil 4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien

Dieser Teil ist neu und berücksichtigt die Auswirkung der Degradation (Veränderung des Handschuhmaterials) durch die Chemikalie. Degradation kann beispielsweise zu Versprödung, Quellung oder Schrumpfung des polymeren Materials führen. Dies ist gleichbedeutend mit einer sich verändernden Barriere-Funktion gegen die Chemikalie.

Diese Norm legt nun erstmals ein standardisiertes Messverfahren für Degradation fest.

 

5. pr EN ISO 374-5:2015: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen – Teil 5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen

Diese Norm soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten. Sie soll insbesondere bei Risiken im Kontakt mit Mikroorganismen (Bakterien/Viren) beachtet werden.

Was sind die Auswirkungen der Norm für den Anwender?

Der Anwender wird die Anwendung der Änderungen der EN 374 nur an der Kennzeichnung des Schutzhandschuhs erkennen und bemerken. Die Norm dient aus Anwendersicht hauptsächlich dem Produktvergleich und bietet zudem die Sicherheit, dass das Produkt einer einheitlichen Zertifizierung unterzogen wurde.

Nach wie vor kommt der Anwendungsberatung der Hersteller eine große Bedeutung zu. Der konkrete Schutzbedarf muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der tatsächlichen Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen und unter Berücksichtigung der spezifischen Einsatzbedingungen ermittelt werden. Die individuellen Anforderungen sollte der Anwender bzw. die zuständigen  Arbeitssicherheitsexperten definieren und die konkrete Schutzleistung der Schutzhandschuhe beim Hersteller erfragen.

uvex bietet mit dem uvex Chemical Expert System eine mehrsprachige, online-basierte Plattform zur Recherche individueller Permeationszeiten. Zudem stehen Ihnen erfahrene Mitarbeiter vor Ort und im Handschutz-Kompetenzzentrum in Lüneburg gerne beratend rund um alle Fragen zu Schutzhandschuhen gegen chemische Risiken zur Verfügung.

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