Das Tragen von Gehörschutz ist in vielen lärmbelasteten Bereichen vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Daher sollten Sie nicht auf die Nutzung angepasster Otoplastik bei gehörschädigenden Arbeiten verzichten. Individueller Gehörschutz ist allerdings kostenintensiv. Daher klären wir in diesem Blogartikel folgende Fragen:

Wer zahlt meine angepasste Gehörschutz-Otoplastik?

Ist in Ihrem Unternehmen das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz die kompletten Kosten übernehmen. Wie er diese Ausgaben finanziert, ist dem Arbeitgeber überlassen.

Jedes gewerbliche Unternehmen hat zwei Möglichkeiten, Ihren angepassten Gehörschutz finanzieren zu lassen:

  • Arbeitsschutzprämien durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Förderung durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die BG BAU bietet für gewerbliche Unternehmen die Arbeitsschutzprämie an. In diesem Fall werden 50 % der Anschaffungskosten für den angepassten Gehörschutz als Prämie ausgezahlt, jedoch beträgt die maximale Fördersumme 100,00 Euro – diese richtet sich nach dem jährlichen BG-Beitrag.

Die VBG bietet seit 2015 im Rahmen eines Prämienverfahrens einige Maßnahmen an, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Hierbei werden 40 % der Anschaffungskosten für die eingesetzten Otoplastiken im Unternehmen übernommen.

Die Arbeitsschutzprämien gehören zu den Präventionsleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung, denn durch den Einsatz bestimmter Arbeitsschutzkleidung können Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in jedem Unternehmen reduziert, wenn nicht gar vermieden werden.

Damit eine dieser Genossenschaften Ihre Kosten übernimmt, muss Ihr Unternehmen allerdings einige Kriterien erfüllen.

Arbeiter mit individuell angepassten uvex Geschörschutz-Otoplastiken

Welche Kriterien muss mein Unternehmen erfüllen?

Für die Förderung durch die BG BAU sind nur gewerbliche Unternehmen prämienberechtigt, die Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind und folgende Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen mit mindestens einem Angestellten
  • BG-Beitrag von mindestens 100,00 Euro
  • Einsatzbereich, in welchem ständig Gehörschutz getragen werden muss
  • Antragstellung muss in dem Jahr der Anschaffung erfolgen

Zudem können auch Einzelunternehmer/innen mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU eine Fördersumme von bis zu 250,00 Euro jährlich erhalten.

 

Um eine Prämie von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu erhalten, muss Ihr Unternehmen einer ausgewählten Branche angehören, in welcher die Unfallquoten und durchschnittlichen Unfalllasten mindestens 50 % über dem VBG-Durchschnitt liegen.

Diese Branchen sind:

  • Sicherheitsunternehmen
  • Zeitarbeitsunternehmen
  • Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
  • Unternehmen der Glasindustrie, Grobkeramik und Feinkeramik
  • Kraftfahrbetriebe, Bahndienstleistungen

 

Erfüllen Sie die oben genannten Kriterien, muss noch geprüft werden, ob die von Ihnen angeschafften Otoplastiken förderberechtigt sind.

Welche Art von Otoplastik wird gefördert? – Anforderungen und Hinweise

Nicht jeder angepasste Gehörschutz erfüllt die Kriterien für eine Förderprämie. Deshalb sollten Sie vor der Anschaffung prüfen, für welche Otoplastiken die Kosten übernommen werden können.

Eine der folgenden Eigenschaften muss die Otoplastik erfüllen:

  • In-Ohr-Otoplastiken mit Verbindungsschnur und passivem Filter
  • Otoplastiken mit elektronischer Zusatzausrüstung
  • Otoplastiken mit Metalleinlage zur Detektion

Ob Ihre Otoplastik zur Förderung berechtigt ist, entscheidet eine Funktionskontrolle gemäß der TRLV Lärm. Im Regelfall vor erster Verwendung, aber innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung und anschließend im Abstand von 3 Jahren durchgeführt. Diese ist notwendig, da sich der Ohrkanal im Laufe der Jahre verändern kann, sodass die Otoplastik keinen richtigen Sitz mehr hat. Die Funktionsprüfung dient zur Überprüfung des Dichtsitz der Otoplastik im Ohrkanal.

Gehörschutz-Otoplastik bei BG BAU prüfenAngepassten Gehörschutz bei VBG prüfen

Hat Ihr Unternehmen und Ihr angepasster Gehörschutz alle Kriterien erfüllt, fehlt nur noch der Antrag zur Förderung.

Wie erhalte ich die Arbeitsschutzprämie für angepassten Gehörschutz?

Egal bei welcher Genossenschaft Sie die Förderung beantragen möchten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  • Belege der angeschafften Otoplastiken sammeln
  • Entsprechenden Antrag ausfüllen
  • Antrag mit allen Belegen an Genossenschaft per Post senden

In jedem Antrag werden sowohl Unternehmensinterne Informationen als auch exakte Angaben zum Gehörschutz Produkt abgefragt. Die beigelegten Rechnungen müssen auf das antragstellende Unternehmen ausgestellt sein und das Rechnungsdatum muss innerhalb des Antragsjahres liegen.

Bei der BG BAU haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fördersummen anzusparen. Diese Option ist besonders für kleinere Unternehmen attraktiv. So kann jedes Unternehmen seine Fördersumme über mehrere Jahre hinweg ansparen, um dann eine höhere Fördersumme zu erzielen. Wie hoch die Fördersumme ist, die Sie letztendlich erhalten, ergibt sich aus dem von Ihrem Unternehmen geleisteten Beitrag an die BG BAU und der damit verbundenen Einstufung.

Stufe A

  • BG-Beitrag: 100 bis 250 Euro
  • Fördersumme: 100 Euro

Stufe B

  • BG-Beitrag: 251 bis 25.000 Euro
  • Fördersumme: 10 % des Beitrags (100 – 2.500 Euro)

Stufe C

  • BG-Beitrag: 25.001 bis 50.000 Euro
  • Fördersumme: 7,5 % des Beitrags (2.500 – 3.750 Euro)

Stufe D

  • BG-Beitrag: 50.001 bis 100.000 Euro
  • Fördersumme: 5 % des Beitrags (3.750 – 5.000 Euro)

Stufe E

  • BG-Beitrag: ab 100.000 Euro
  • Fördersumme: 2 % des Beitrags (5.000 – 20.000 Euro)

Somit erhalten Sie von der BG BAU 50 % des Anschaffungspreises Ihrer Otoplastik oder falls diese Ihren maximalen Förderbetrag überschreitet, wird Ihnen nur dies Höchstsumme ausgezahlt.

Die VBG dagegen zahlt Ihnen in jedem Fall 40 % des Anschaffungspreises aus. Als uvex Kunde haben Sie allerdings den Vorteil, die einzelnen Belege nicht über das Jahr hinweg sammeln zu müssen – denn am Ende des Jahres erhalten Sie von uns ein Rechnungsjournal mit allen gekauften Produkten, das gemäß den VBG-Anforderungen erstellt wurde.

BG BAU Antrag auf Förderung für angepassten Gehörschutz buttonVGB Antrag auf Förderung für Otoplastiken

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