Asbest ist eine Gefahr für unsere Gesundheit. Warum das so ist, wo Asbest überall vorkommt und was man tun sollte, wenn man auf Asbest stößt, erklärt dieser Beitrag. Und natürlich auch, wie man sich mit PSA schützen kann. 

Asbest ist eine natürliche, silikate Mineralfaser, die in manchen Gesteinsarten vorkommt. Ihr Name ist Programm, denn Asbestfasern sind – wie ihr altgriechischer Name „unvergänglich“ bereits andeutet – äußerst widerstandsfähig, also

  • hitzebeständig,
  • säure- und laugenbeständig,
  • feuerbeständig,
  • dehnbar,
  • verbindet sich leicht mit anderen Materialien und
  • langlebig.

Daher wurde sie in den 1960-er bis 1980-er Jahren als „Wunderfaser“ bezeichnet und in Dämmungen, Brandschutztüren, Verkleidungen, Wänden, Wellplatten fürs Dach und an vielen anderen Stellen verbaut. Allerdings ist Asbest auch extrem gesundheitsschädlich! Daher ist diese Faser seit 1993 in Deutschland streng verboten, was durch das EU-Verwendungsverbot von Asbest bestätigt wird.

Asbest-Gefahren – warum ist Asbest überhaupt gefährlich?

Das Hauptproblem an den äußerst feinen, robusten Asbestfasern ist, dass sie sich beim Einatmen des Asbeststaubs im Lungengewebe absetzen und dort auf lange Sicht zu chronischen Entzündungen, Gewebeschäden und Einschränkungen der Lungenaktivität führen können, der sogenannten Asbestose. Das liegt daran, dass die Asbestbelastung im Körper nicht abgebaut oder verarbeitet werden kann. Außerdem können die festgesetzten Fasern weitere, schwerwiegende Asbesterkrankungen auslösen, darunter:

  • Kehlkopfkrebs
  • Lungenkrebs
  • Rippenkrebs
  • Eierstockkrebs
  • Brustfelltumore
  • Lungenfelltumore

Gefahreneinschätzung – wie gefährlich sind Asbestfasern wirklich?

Wie hoch die Asbest-Gefahr im konkreten Fall wirklich ist, hängt davon ab, ob überhaupt Asbestfasern freigesetzt werden. Weitere Faktoren sind die Größe, Länge und Menge der auftretenden Fasern. Schließlich kommt es auf die Dauer der Asbestbelastung an, die in entsprechenden Berufen in Faserjahren angegeben wird: Ein Faserjahr wird gezählt, wenn Sie täglich mehr als acht Stunden über einer Million Asbestfasern pro Kubikmeter Umgebungsluft ausgesetzt sind – und das über mindestens 240 Arbeitstage im Jahr hinweg.

Erkrankungen aufgrund einer länger anhaltenden, konstanten Asbestbelastung von mindestens 1.000.000 Fasern pro Kubikmeter werden mit entsprechender Einwirkzeit als Berufskrankheit anerkannt.

Asbest-Formen – wie frei zugänglich ist der Gefahrenstoff verbaut?

Zur besseren Einschätzung des tatsächlichen Gefahrenpotenzials wird Asbest, der im Haus, im Außenbereich oder auf der Baustelle verbaut ist, in folgende drei Kategorien eingeteilt:

  1. Stark gebundener Asbest (Asbestzement) ist in Fassaden, Wandverkleidungen, Fensterbänken und Deckenplatten fest mit dem Basismaterial verbaut. Der Materialanteil liegt dabei bei zehn bis 15 Prozent. Daher ist diese Asbest-Form nur wenig gefährlich – es sei denn, die Bauteile werden beschädigt, korrodieren oder anderweitig offengelegt. Dann muss sofort gehandelt werden.
  2. Schwach gebundener Asbest (Asbestestrich, Spritzasbest) kommt u. a. in alten Dämmungen, Isolierungen, Beschichtungen, im Putz, in Dichtungen und in Brandschutztextilien vor. Der Materialanteil liegt dabei bei mehr als 60 Prozent. Bei dieser leicht ablösbaren Form kann bereits eine Erschütterung oder ein starker Luftzug ausreichen, um die Fasern zu lösen. Noch akuter wird die Belastung, wenn das Material bearbeitet wird.
  3. Reiner Asbest ist hoch gesundheitsgefährdend und wurde früher gern beim Kamin- oder Ofenbau eingesetzt.

Asbest-Vorschriften – ab wann wird es kritisch?

Gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit dem Gefahrenstoff Asbest festlegen, sind

  1. die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV),
  2. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und
  3. die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519.

Grundsätzlich wird Asbest ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent als Gefahrenstoff eingestuft.

  • Gefahrenschwelle für Innenräume: unter 500 Faser pro Kubikmeter noch ungefährlich
  • Gefahrenschwelle bei Sanierungsarbeiten: 1.000 Fasern pro Kubikmeter
  • Tätigkeiten mit Asbest-Produkten (beruflich): bis zu 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft ohne Schutzausrüstung akzeptabel
  • Obergrenze bei beruflichem Umgang mit Asbest-PSA: 100.000 Fasern pro Kubikmeter. Die Asbest-Schutzkleidung sollte also so ausgelegt sein, dass diese Toleranzschwelle nicht überschritten wird!
  • Anerkennung als Berufskrankheit: 1.000.000 Fasern pro Kubikmeter

Wo kommt Asbest häufig vor?

Aufgrund seiner umfassenden Widerstandsfähigkeit wurde Asbest in den 1960ern und 1980ern in vielen verschiedenen Materialien und Bauprodukten verbaut. Auch heute können noch folgende Produkte Asbest enthalten:

  • Fassadenplatten (zum Beispiel Asbestschindeln)
  • Asbestplatten auf dem Dach
  • Dacheindeckungen
  • Gipskartonplatten
  • (Wand-) Putz
  • Bodenbeläge (Vinylastböden, Estrich)
  • Dämmungen
  • (Abwasser-) Rohren aus dem Hoch- und Tiefbau, Fallrohre
  • Isolierungen
  • Kabelkanäle
  • Nachtspeicheröfen
  • Glaswolle
  • Steinwolle etc.

Neben diesen Baumaterialien kann auch in herkömmlichen Alltagsgegenständen aus den 1960ern bis 1980ern eine Asbestbelastung vorliegen, beispielsweise in

  • Fensterbänken,
  • Pflanzschalen und Blumenkästen und
  • Aschenbechern

Haben Sie solche Gegenstände, vielleicht auch noch aus dem Bestand Ihrer Eltern oder Großeltern, im Haus, lassen Sie diese am besten prüfen und entsorgen Sie die Asbestprodukte darunter.

Asbestsanierung oder -entfernung – welche Vorschriften muss ich beachten?

Bemerken Sie als Privatperson Asbest in Ihrem Haus oder Ihrer Umgebung, ziehen Sie in jedem Fall eine Fachperson zu Rate, die eine Probenentnahme durchführt und diese im Labor untersuchen lässt (Asbesterkundung). Planen Sie größere Umbau- oder Sanierungsarbeiten an Gebäuden oder Materialien, die vor Oktober 1993 eingebaut wurden, ist diese Schadstoffbewertung unbedingt zu empfehlen (keine gesetzliche Pflicht). Wichtige Informationen dazu finden Sie in der baua-Leitlinie für Asbesterkundung.

Muss jedes asbesthaltige Bauteil zum Schutz der Gesundheit entsorgt werden?

Hat die Asbesterkundung ergeben, dass tatsächlich Asbestfasern vorliegen, ist zu prüfen, um welche Asbest-Art es sich handelt:

  1. Handelt es sich um fest verbauten (stark gebundenen) Asbest, sogenannter Asbestzement, besteht erst einmal keine akute Gefahr, solange die Gegenstände nicht beschädigt sind. In dieser Situation würde eine Baumaßnahme eher die Asbestbelastung erhöhen.
  2. Bei schwach gebundenem oder reinem, im schlimmsten Fall beschädigten Asbest-Baumaterial ist sofortiges Handeln notwendig!

Asbestentsorgung – kann ich Asbest selbst entsorgen oder muss ich jemanden beauftragen?

Übergeben Sie die Sanierungs- oder Reparaturarbeit an asbesthaltigen Materialien an eine nach TRGS 519 zugelassene, sachkundige Firma. Rechtlich gesehen dürfen Instandhaltungs-, Sanierungs- und Abbruchsarbeiten an Gebäuden mit Asbest-Gefahr nur von Fachmännern und -frauen durchgeführt werden. Diese verfügen über die entsprechende Asbest-PSA und das nötige Fachwissen nach der Technischen Regel für Gefahrenstoffe 519. So können die Schadstoffe vor der eigentlichen Sanierung oder Reparatur sachgerecht und sicher entfernt werden. Die Pflicht zur sachgerechten Entfernung gilt übrigens auch für andere Gefahrenstoffe wie Mineralwolle oder Teerpappe.

Weitere Informationen zur richtigen Asbestbeseitigung stellt Ihre örtliche Gemeinde, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zur Verfügung.

Wo finde ich Sachverständige beziehungsweise Unternehmen, die für die Entsorgung von Asbest zugelassen sind?

Lassen Sie sich von der Bau- oder Umweltbehörde an Ihrem Ort professionell beraten. Auch die Handwerkskammern und Gewerbeaufsichtsämter in Ihrer Region können Ihnen weiterhelfen. Diese haben in der Regel Kontakt zu sachverständigen Prüfpersonen und zu Firmen, die für die Asbestbeseitigung zugelassen sind. Beachten Sie, dass Sie jegliche Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien im Vorfeld der zuständigen Gewerbeaufsicht melden müssen.

Asbest-Schutzkleidung – wie kann ich mich vor der Asbestbelastung schützen?

Wie auch im Umgang mit anderen Gefahrenstoffen ist die geeignete, intakte persönliche Schutzausrüstung grundlegend für einen guten Arbeitsschutz im Umgang mit Asbest.

Ganzkörper-Schutz – damit keine Asbestfasern hängen bleiben

Wichtig beim Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ist, dass die Fasern nicht an den Körper oder in die Atemwege gelangen oder an einen anderen Ort getragen werden. Das kann ein partikeldichter Schutzanzug leisten, der den ganzen Körper von Kopf bis Fuß – also auch die Haare – bedeckt und den Asbest abhält. Für die Sicherheitsschuhe gibt es übrigens Überschuhe im uvex-Sortiment.

Zum Schutz gegen Asbest sind zum Beispiel unsere Einwegschutzanzüge uvex 5/6 classic und uvex 5/6 comfort zu empfehlen. Diese partikel- und staubdichten Schutzanzüge bestehen aus Polypropylen-Spinnvlies, sind mit einer Polyethylenfolie laminiert und sind nach der Norm ISO 13982-1 zertifiziert.

Eine Übersicht über alle unsere Schutzanzüge, ihre besonderen Features und eine Videoanleitung zum An- und Ausziehen der Anzüge erhalten Sie auf unserer Website. Achten Sie darauf, dass Sie den Schutzanzug gegen Asbest erst ausziehen, wenn Sie den Gefahrenbereich verlassen haben, und diesen sofort fachgerecht im Abfall entsorgen.

Augenschutz – damit Asbest nicht über die Bindehaut des Auges aufgenommen wird

Da die feinen Asbestfasern auch über die Bindehaut der Augen in den Körper aufgenommen werden können, empfehlen wir dichtschließende Schutzbrillen wie die nach EN 3 und EN 4 zertifizierten Vollsichtbrillen, beispielsweise die uvex megasonic. Diese schützen die Augen zuverlässig vor Flüssigkeiten und Grobstaub, da die Gesichtsauflage entsprechend dich auf der Haut sitzt, ohne Druckstellen zu erzeugen. Daneben erfüllen auch manche Bügelbrillen wie die uvex i-guard diese Anforderungen.

Handschutz – damit Asbest nicht an den Fingern hängen bleibt

Über den Kontakt der Hände können viele Bakterien, Schadstoffe und anderer Schmutz – auch unbemerkt – von einem Ort zum anderen transportiert werden. Daher ist es im Umgang mit Asbest wichtig, auch die Hände reinzuhalten. In diesem Fall bieten sich unsere Chemikalienschutzhandschuhe an. Da es hier hauptsächlich um die Bedeckung der Haut geht, haben Sie bei der Auswahl des konkreten Modells große Freiheit. Unsere Chemikalienschutzhandschuhe können länger als 480 Minuten am Stück getragen werden.

Möchten Sie tiefer in unser Sortiment einsteigen oder suchen noch nach Schutzhandschuhen für andere Einsatzzwecke? Entdecken Sie unser innovatives Beratungstool uvex glove expert, das Sie zum perfekten Handschuh für Ihre Arbeit mit Gefahrenstoffen führt.

uvex Glove Expert

Atemschutz – damit die Asbestfasern nicht in die Atemwege gelangen

Asbest ist sehr schädlich für die Gesundheit der Atemwege. Daher liegt der Fokus an dieser Stelle darauf, dass keine Asbestfasern eingeatmet werden. Verwenden Sie zu diesem Zweck eine FFP3-Atemschutzmaske bei Ihrer Abbruch-, Instandhaltungs-, Reparatur- oder Sanierungstätigkeit. Wenn Sie länger als zwei Stunden an der Gefahrenstelle tätig sind, ist eine Halbmaske mit Partikelfilter der Klasse P2 oder P3 nötig. Übersteigt die Asbest-Konzentration 150.000 Fasern pro Kubikmeter, müssen Sie eine Asbest-Schutzmaske (Vollmaske) mit P3-Filter aufziehen.

Luftsauger und Befeuchtungsgeräte – technische Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich ist die Devise, so zerstörungsfrei wie möglich zu arbeiten, damit die Freisetzung und die Asbestbelastung so gering wie möglich bleiben. Dazu ist die Verwendung von Luftsaugern zu empfehlen, welche die Fasern aus der Luft filtern. Achten Sie zusätzlich darauf, die zu bearbeitenden Materialien mit einem Niederdruckspritz- oder Handsprühgerät feucht zu halten. So gelangen weniger Asbestfasern in die Luft und das Risiko einer Kontamination verringert sich.

Waschmöglichkeiten

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie nach der Arbeit mit Asbest auf gute Hygiene achten: Bei kurzzeitigem Kontakt mit asbesthaltigen Baustoffen, waschen Sie Ihre Hände und Unterarme mit einem geeigneten Reinigungsmittel; bei längerem Kontakt duschen Sie Ihren ganzen Körper ab. Daher ist es wichtig, dass außerhalb der Gefahrenzone beziehungsweise Arbeitszone passende Umzieh- und Waschmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Top Asbest-PSA bei uvex kaufen

Statten Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit passender Asbest-PSA aus, die sie bei der Arbeit wirkungsvoll schützen. Natürlich haben wir auch Schutzanzüge für den Umgang mit anderen Gefahrenstoffen im Sortiment.

Nutzen Sie bei Fragen gerne unser Kontaktformular, unser Serviceteam wird Sie gerne kompetent beraten.

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