Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen sollte in jedem Unternehmen an erster Stelle stehen. Damit dies auch überall gewährleistet ist, führt die Betriebsgenossenschaft regelmäßig Betriebsbegehungen durch, bei welchen der Arbeitsschutz des Betriebs eingehend geprüft wird. Kündigt sich die Berufsgenossenschaft für eine Betriebsprüfung an, löst das in den meisten Fällen Unbehagen aus. Wir klären Sie in diesem Blogbeitrag intensiv über eine Betriebsbegehung auf und Sie werden schnell erkennen, dass eine solche Prüfung kein Grund zur Sorge ist.

Warum wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

Als Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehört es zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften die Sicherheit und den Arbeitsschutz in Unternehmen sicherzustellen, sodass die Gefahr von Arbeitsunfällen auf ein Minimum reduziert wird. Eine regelmäßige Betriebsbegehung ist daher Pflicht für jede Berufsgenossenschaft. Abgesehen davon können auch andere Aspekte Grund für eine Betriebsprüfung sein:

  • Veränderung oder Neuausstattung eines Arbeitsplatzes
  • Die Zuordnung einer Gefahrenklasse steht an
  • Es ist eine Beschwerde über das Unternehmen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eingegangen
  • Ein:e Mitarbeiter:in hatte einen Arbeitsunfall
  • Kennenlernen der zuständigen technischen Aufsichtsperson
  • Statistiken sollen erstellt werden

Für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung gibt es keine gesetzliche Vorgabe – jedoch soll diese laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelmäßig stattfinden. Was in diesem Fall unter regelmäßig zu verstehen ist, hängt von der Größe und dem Gefährdungspotential des Betriebs ab. Jedoch sollte diese in jedem Fall mindestens einmal im Jahr stattfinden. Denn nur auf diese Weise ist es möglich, die Zielvorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erfüllen.

Mann mit Krawatte hält Stift in der Hand.

Wie läuft eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft ab?

Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft besteht immer aus einem Vorgespräch, der Begehung des Betriebs und einer Nachbesprechung. Währenddessen sollten folgende Personen anwesend sein:

  • Leiter des Betriebs
  • Verantwortliche Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt/Betriebsärztin
  • ein:e Vertreter:in des Betriebsrates
  • Die Führungskraft jeder Abteilung

Das Vorgespräch

Während des Vorgesprächs wird in erster Linie die Gefährdungsbeurteilung eines jeden Bereichs grob durchgeschaut. Zudem wird allgemein über Arbeitssicherheit, Arbeitsunfälle und neueste Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gesprochen. Daher bietet es sich für das Vorgespräch an, bereits alle notwendigen Unterlagen, die die Betriebsprüfer einsehen wollen, bereit zu legen.

Betriebsbegehung Checkliste

 

Folgende Unterlagen sollten Sie für eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft bereitlegen:

 

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstoffverzeichnis
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Verzeichnis notwendiger Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Hautschutzplan
  • Notfall- und Evakuierungsplan
  • Prüfberichte über Brandschutz, Rettungseinrichtungen elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Verbandbuch, Nachweis über Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Verzeichnisse von Arbeits- und Betriebsmitteln
  • Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Schriftliche Bestellungen von Sicherheitskraft, Betriebsarzt/-ärztin, Sicherheitsbeauftragte:r, betriebliche Ersthelfer:innen u.s.w.
  • Schriftliche Beauftragungen von Gabelstapler, Kranbetrieb etc.
  • Nachweis über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Regelungen für externe Mitarbeiter, Aushilfskräfte, Praktikanten etc.
  • Dokumentation der Erst- und Folgeunterweisungen

 

Betriebsbegehung Checkliste herunterladen

Die Begehung

Bei der Begehung des Betriebs werden die einzelnen Arbeitsbereiche nach Gefährdungen kontrolliert und ob diese bereits in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und entsprechend geregelt sind. Dabei werden folgende Faktoren auf deren Gefahrenpotential geprüft:

  • Mechanische Gefährdungen – z.B. Ecken, Kanten, Spitzen etc.
  • Elektrische Gefährdungen – z.B. unter Spannung stehende Betriebsmittel
  • Chemische Gefährdungen – z.B. giftige Stoffe in der Luft
  • Biologische Gefährdungen – z.B. durch Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Thermische Gefährdungen – z.B. heiße oder kalte Oberflächen
  • Physikalische Gefährdungen – z.B. Lärm, Strahlung, Druck usw.
  • Physische Belastungen – z.B. Körperhaltung bei der Arbeit
  • Psychomentale Belastungen – z.B. Arbeitsablauf, Tätigkeit, Arbeitsbedingungen usw.
  • Arbeitsumgebungsbedingungen – z.B. Klima, Beleuchtung, Möblierung usw.
  • Wahrnehmung und Handhabung
  • Organisation, Kooperation und Qualifikation

Die Prüfung der technischen Bereiche führen die technischen Aufsichtsbeamten (TAB) durch. Diese sind ausgebildete Naturwissenschaftler:innen, Ingenieure/Ingenieurinnen und Meister:innen.

Bei einer Betriebsbegehung können allerdings auch nur Teilbereiche oder bestimmte Gruppen von Mitarbeitern geprüft werden – in diesen Fällen spricht man von einer Schwerpunktbegehung.

Die während der Begehung festgestellten Mängel werden in einem Protokoll erfasst.

Dreieckiges Warnschild mit Ausrufezeichen in der Hand eines Mannes

Die Schlussbesprechung nach der Betriebsprüfung

Nach der Begehung wird diese im Nachgespräch noch einmal Revue passiert. Dabei wird das Protokoll, in welchem die Mängel und Gefahren festgehalten wurden, eingehend besprochen und über die Beseitigung dieser diskutiert. Die Betriebsprüfer legen dabei fest, auf welche Art welcher Mangel beseitigt werden muss und setzen eine Deadline, bis wann dies geschehen muss. Bei einem Folgetermin wird von der Berufsgenossenschaft geprüft, ob die Gefahren wie besprochen beseitigt wurden. Für die Umsetzung der durch die Betriebsbegehung geforderten Anpassungen sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Leiter des Unternehmens verantwortlich. Zudem müssen die Mängel an die entsprechenden Abteilungsleiter weitergegeben werden. Notieren Sie sich am besten in einem eigenen Protokoll alle besprochenen Punkte und die dafür gesetzten Fristen. Denn sollte kein Folgetermin vereinbart worden sein, können Sie davon ausgehen, dass die nächste Betriebsprüfung direkt nach der gesetzten Deadline erfolgt. Nehmen Sie daher die beanstandeten Mängel sehr ernst und kümmern Sie sich schnellstmöglich um die Beseitigung dieser.

Fühlen Sie sich jetzt optimal für Ihre nächste Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft vorbereitet? Erzählen Sie uns gerne von Ihrer Betriebsbegehung in Ihrem Unternehmen und lassen Sie Tipps für andere Unternehmer:innen da. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfälle und Berufsgenossenschaften können Sie in unserem Blogbeitrag „Arbeitsunfälle vermeiden – Dank BG Zuschuss für Ihre PSA – Bis zu 50 % Förderung“ nachlesen.

 

Quellen:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42780

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