„Am 20. April 2016 trat die neue europäische PSA-Verordnung in Kraft. Ab dem 21. April 2018 muss sie verbindlich angewendet werden. Schon die Vorgängerin der PSA-Verordnung, die sogenannte PSA-Richtlinie aus dem Jahr 1989 und deren national abgeleiteten Rechtsvorschriften, enthielt zahlreiche detaillierte Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen. Die neue Verordnung definiert viele Punkte bei der Herstellung, Kennzeichnung und dem Inverkehrbringen von PSA noch detaillierter. Insgesamt sehen wir in der neuen PSA-Verordnung auch eine gute Chance, unsere Kompetenz im Markt unter Beweis zu stellen und damit unser Qualitätsversprechen einzulösen.“ (Frank Westphal, Leiter Recht und Schutzrechte bei uvex)

Intern wie extern werden uns immer wieder Fragen zur neuen PSA-Verordnung gestellt: Wann kommt sie? Was steht drin? Inwiefern sind unsere Produkte betroffen? Wir haben mit Dr. Claus-Jürgen Lurz (im Bild oben Mitte), dem Leiter der Bereiche Qualitätsmanagement und Business Excellence in der uvex safety group, über die neue Verordnung und ihre Auswirkungen auf uvex gesprochen.

 

Wann wird die Verordnung in Kraft treten und bis wann wird uvex soweit sein?

Dr. Claus-Jürgen Lurz: Am 20.4.2016 trat die neue europäische PSA-Verordnung in Kraft und muss bis zum 21.4.2018 auch von uvex verbindlich angewendet werden. Die Verordnung ersetzt die EU-Richtlinie 89/686/EWG, die fast 30 Jahre gegolten hat und in der Umsetzung viel einfacher war.

 

Was ändert sich für Sie bei der täglichen Arbeit? Auf welche Bereiche hat diese neue Verordnung einfluss?

Dr. Claus-Jürgen Lurz: Die Verordnung betrifft alle uvex safety Produkte; jedoch weniger das Produkt selbst, als die Anbringung von Informationen und weiteren Infos, zum Beispiel Herstellerangaben, Herstell- und Ablaufdatum – wie lange darf das Produkt verwendet werden. Es werden mehr beschreibende Unterlagen und Anleitungen in allen europäischen Sprachen gefordert, die in vorgegebener Schriftgröße und -art abgefasst werden müssen. Um das umzusetzen, ist eine Änderung unserer Produkt-Stammdaten nötig. Auch die Produktion ist von Veränderungen aufgrund der neuen Regelungen betroffen, so wird es geänderte Abläufe bei der Montage geben. Maschinen müssen geändert werden und eventuell auch die Verpackung.

 

Sehen Sie die neue Verordnung als eine Bedrohung oder eine Chance?

Dr. Claus-Jürgen Lurz: uvex kann sich Kompetenz aufbauen, was sicherlich ein Wettbewerbsvorteil ist. Denn bei vielen kleineren Firmen ist es fraglich, ob sie die Verordnung umsetzen können. Eine Chance ist auch, dass dadurch Rechtsräume harmonisiert werden. Der Mess- und Prüfaufwand wird zwar höher, aber das dient dem Schutz des Menschen.

 

Was passiert mit den „alten“ Produkten, die noch nicht der neuen Verordnung angepasst sind? Gibt es ein Abverkaufsrisiko?

Dr. Claus-Jürgen Lurz: Die Bestände müssen besser gemanagt und die Produkte genau geprüft werden, zum Beispiel hinsichtlich des Haltbarkeitsdatums – damit haben wir aber zum Glück genug Erfahrung. Produkte, die in einer bestimmten Farbe und Größe nur schlecht verkauft werden, müssen rechtzeitig aus dem Sortiment genommen werden. Das Nichteinhalten der bisherigen Richtlinie war eine Ordnungswidrigkeit, jetzt mit der neuen Verordnung ist es eine Straftat. Daher ist eine höhere Sorgfaltspflicht oberstes Gebot für jeden von uns!

 

Wie bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf die neue Verordnung vor?

Dr. Claus-Jürgen Lurz: In unserem Bereich gibt es Schulungen für die Mitarbeiter aus dem Einkauf, Produktmanagement, Vertrieb und anderen Bereichen, die ihr Wissen wiederum an ihre Mitarbeiter weitergeben.

 

Das Prinzip der uvex group ist und bleibt: keine Kompromisse bei der Umsetzung von Qualitäts-Anforderungen!

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