In vielen Situation erscheint es logisch, eine Schutzbrille zu tragen. Doch wann ist es tatsächlich Pflicht? Und wo lauern versteckte Gefahren? Diesen Fragen widmen wir uns im folgenden Blogbeitrag. Zudem klären wir auf, was Sie neben der Schutzbrillentragepflicht sonst noch beim Schutz Ihrer Augen beachten sollten.
Wann ist es Pflicht, eine Schutzbrille zu tragen?
In vielen Arbeitsbereichen sind Sie Gefahrenquellen ausgesetzt, die Ihren Augen schaden können. Bei stark belastenden Einflüssen muss in den jeweiligen Abteilungen eine Schutzbrillentragepflicht angeordnet sein. Ob dies in Ihrem Bereich der Fall ist, muss Ihr Arbeitgeber prüfen. Hierbei gilt es folgendes Vorgehen zu beachten:
- Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüft und evaluiert der Arbeitgeber die Gefährdungen nach Art, Umfang, Dauer des Kontakts und nach der Wahrscheinlichkeit, dass diese dem Augen- und Gesichtsbereich schaden.
- Zudem wird ermittelt, ob die Gefährdungen auf andere Weise begrenzt werden können. Dies kann beispielsweise durch organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf oder durch Anbringen von schützender Einrichtung (Schutzglas, Abdeckungen etc.) geschehen.
- Ob in einem Arbeitsbereich Schutzbrillentragepflicht besteht, erkennen Sie an folgender Beschilderung:

Welche Gefahrenquellen gelten als gefährdend?
Die Schutzbrillenvorschrift dient dazu, Beschäftigte vor konkreten Gefährdungen für Augen und Gesicht zu schützen und greift immer dann, wenn bestimmte Risikoquellen im Arbeitsumfeld auftreten. Gefahr für den Augen- und Gesichtsbereich können mechanische, optische, chemische, thermische, biologische oder elektrische Quellen sein. Folgende Indikatoren zeigen, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Schutzbrille gelten muss:
- Mechanische Gefahrenquellen:
Hierbei gelangen Fremdkörper in das Auge, die zu Verletzungen der Hornhaut führen können. Hierzu zählen Staub, Splitter verschiedener Materialien, Holz- oder Metallspäne etc.
Arbeitsbereiche: Schweißen, Waldarbeiten, Holzwerk, Fabriken
- Optische Gefahrenquellen:
Zu den optischen Gefährdungen zählen jede Art von Lichteinstrahlung. Je nach Intensität des Lichts steigt die Gefährdung für das Sehvermögen. Hierbei werden ultraviolette Strahlung, Licht, Infrarotstrahlung und Laser unterschieden.
Arbeitsbereiche: Schweißen, Laserbehandlung, Arbeiten bei Schwarzlicht/LED-Licht
- Chemische Gefahrenquellen:
Gelangen chemische Substanzen ins Auge, kann es zur dauerhaften Schädigung führen. Zu chemischen Gefährdungen zählen Dämpfe, Rauch, Säure und weitere feste, flüssige und gasförmige Stoffe.
Arbeitsbereiche: Labore, Feuerwehr
- Thermische Gefahrenquellen:
Die thermische Gefährdung zeigt sich durch Austrocknung oder Erfrierungserscheinungen der Hornhaut. Dies passiert, wenn flüssige Gase, Infrarotstrahlung oder zu viel Kälte auf das Auge einwirken.
Arbeitsbereiche: Kühlhäuser, Arbeiten bei kalter Witterung, Feuerwehr
- Biologische Gefahrenquellen:
Hierzu zählen Bakterien, Viren, Pilze und Sporen.
Arbeitsbereiche: Labore, Krankenhaus, Seuchenbekämpfung, Gärtner
- Elektrische Gefahrenquellen:
Beim Kurzschluss können Störlichtbögen entstehen, die Teile mit enorm hohen Temperaturen absondern und somit im Auge oder Gesicht landen können.
Arbeitsbereiche: Elektroniker, Industrieelektriker
Beurteilt der Arbeitgeber die Gefahrenquellen als gefährdend für Augen- und Gesichtsbereich, ist es seine Pflicht, die Arbeitnehmer über die Schutzbrillentragepflicht aufzuklären und die notwendigen Schutzbrillen zur Verfügung zu stellen.
Je nach Art der Gefährdung muss der Arbeitgeber zudem entscheiden, welche Art von Schutzbrille in welchem Bereich zu tragen ist.
Welche Schutzbrille ist bei vorgeschriebener Tragepflicht die richtige?
Die bisher aufgezeigten Gefahrenquellen und Vorschriften zeigen, dass die Anordnung einer Schutzbrillentragepflicht unter verschiedensten Gegebenheiten zur Geltung kommen muss. Weiter gilt es zu klären, welche Schutzbrille den geltenden Sicherheitsanforderungen und Normen gerecht wird.
Wir unterscheiden drei Arten von Schutzbrillen:
Bügelbrille

Wenn ein zuverlässiger Augenschutz bei gleichzeitig hoher Bewegungsfreiheit erforderlich ist, kommt ihm Rahmen Schutzbrillentragepflicht die Bügelbrille häufig zum Einsatz. Folgende Kriterien zeichnen die Bügelbrillen von uvex aus:
- Bügelbrillen gibt es mit UV-Schutz und ohne. Bei uvex haben alle Schutzbrillen UV-Schutz.
- Sind Sie optischen Gefahrenquellen ausgesetzt, eignen sich unsere Bügelbrillen.
- Durch ihre Chemikalienbeständigkeit eignet sie sich zudem für die Arbeit mit chemischen Gefährdungen.
- Außerdem sind unsere Bügelbrillen extrem kratzfest, damit diese auch bei herumfliegenden Splittern frei von Kratzern bleiben und für optimale Sicht sorgen.
Entdecken Sie unser Sortiment an Bügelbrillen:
Schweißerschutzbrille
Beim Schweißen sind speziell entwickelte Schweißerschutzbrillen unverzichtbar, um die Augen zuverlässig vor intensiver Strahlung, Funkenflug und Hitze zu schützen. Die angeführten Eigenschaften sind kennzeichnend für die Schweißerschutzbrillen von uvex:
- Unsere Schweißerschutzbrillen gibt es in unterschiedlichen Schweißerschutzstufen – von Stufe 1 bis 6.
- Dank großer Panoramascheibe und uvex Sonnenschutzfilter mit perfekter Farbwahrnehmung haben Sie beim Schweißen perfekten Durchblick.
- Die eingesetzte Filtertechnologie kombiniert zudem UV- und IR-Schutz.
- Durch das praktische uvex infradur Coating sind die Schweißerschutzbrillen auf beiden Seiten extrem kratzfest, wodurch das Einbrennen von Schweißfunken um ein Vielfaches minimiert wird.
Die uvex infradur plus Beschichtung bietet zusätzlich eine Beschlagfreiheit auf der Innenseite der Scheibe
Entdecken Sie unser Sortiment an Schweißerschutzbrillen:
Vollsichtbrille

Vollsichtbrillen sind bei einer Schutzbrillentragepflicht dann die erste Wahl, wenn es gilt, den den Augenbereich rundum abzudichten und zuverlässigen Schutz vor Flüssigkeiten, Gasen und feinen Partikeln zu bieten. Mit einer uvex-Vollsichtbrille profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Unsere Vollsichtbrillen überzeugen mit optimaler Rundumsicht ohne Tunneleffekt, da die Scheiben nah am Kopf ansitzen – aber ohne dabei den Träger einzuengen.
- Im Gegensatz zur Bügelbrille deckt die Vollsichtbrille den gesamten Augenbereich nahtlos ab und schützt somit vor Fremdkörpern, Flüssigkeiten oder Spritzern.
- Für den Schutz vor Schwebstoffen oder Gasen ist eine komplett geschlossene Vollsichtbrille Ihre Augen sind somit von allen Seiten voll geschützt.
- Zudem sind auch die Vollsichtbrillen mit unserem UV400 Schutz ausgestattet.
Entdecken Sie unser Sortiment an Vollsichtbrillen:
Welches der genannten Modelle im Zuge der Schutzbrillenanordnung das Richtige für Ihren Arbeitsbereich ist, muss der Arbeitgeber ermitteln. Sollten Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Schutzbrille haben oder weitere Fragen zum Thema Schutzbrillentragepflicht, kontaktieren Sie uns gerne!
Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1354
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