Arbeitskleidung sauber zu halten, kostet Zeit, Wasser und Waschmittel. Aber das lässt sich steuerlich geltend machen – und zwar einfacher, als Sie denken. Wenn Sie Berufsbekleidung reinigen, zählen die Reinigungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als absetzbare Aufwendung. Ob Sie die Arbeitskleidung reinigen, zu Hause waschen oder zur Industriewäsche bringen: In der Steuererklärung können Sie entweder Belege einreichen oder eine Pauschale ansetzen. So holen sich viele Arbeitnehmer einen Teil der Wäschekosten vom Finanzamt zurück. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben, um Ihre Arbeitskleidung zu waschen, bei der Steuer angeben und dabei bares Geld sparen können.
Wer kommt für die Reinigungskosten der Arbeitskleidung auf?

- Die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist (z. B. aus Gründen des Arbeitsschutzes, der Hygiene oder zur Erkennbarkeit (Uniform))
- Die Kleidungsstücke nicht privat nutzbar sind (z. B. mit Firmenlogo oder spezieller Schutzkleidung)
- Der Arbeitgeber die Reinigung vorschreibt oder eine bestimmte Sauberkeit.
- Es sich um normale Kleidung handelt, die zwar im Job getragen, aber privat nutzbar ist (z. B. schwarze Hose und weißes Hemd im Restaurant)
- Und keine explizite Verpflichtung zur Übernahme der Reinigungskosten im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist.
- Oft regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen die Reinigungskosten. Es lohnt sich, dort nachzuschauen oder beim Betriebsrat bzw. der Personalabteilung nachzufragen.
Lassen sich Reinigungskosten der Arbeitskleidung steuerlich absetzen?

Unter bestimmten Umständen können die Reinigungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bei Berufsbekleidung kann der Arbeitnehmer diese Kosten in der Steuererklärung angeben und eine Pauschale nutzen, um die Reinigung der Arbeitskleidung in der Steuer zu reduzieren. Anders verhält es sich bei Kleidung, die auch privat getragen wird oder keine klare berufliche Zweckbindung besteht – hier ergeben sich keine steuerlichen Vorteile. Die folgende Tabelle verdeutlicht die steuerliche Absetzbarkeit von Berufsbekleidung:
Kleidungstyp | Berufliche Nutzung? | Private Nutzung? | Reinigungskosten absetzbar? | Hinweise |
Berufsbekleidung (z. B. Arbeitsjacken, Schutzkleidung) | Ja | Nein | Ja | Kosten für Reinigung können als Werbungskosten bei der Steuer angegeben werden |
Alltagskleidung (z. B. Anzüge, Hemden) | Nein | Ja | Nein | Diese Kleidung ist privat und kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden |
Kombination aus Beruf und Privat (z. B. ein Kleidungsstück, das auch außerhalb des Berufs getragen wird) | Teilweise | Teilweise | Nur anteilig absetzbar | Absetzung nur für den beruflichen Anteil der Nutzung möglich |
Dienstkleidung (z. B. Uniformen, spezielle Arbeitskleidung) | Ja | Nein | Ja | Reine Dienstkleidung ist in der Regel vollständig absetzbar, da sie ausschließlich für die Arbeit genutzt wird |
Welche Pauschalen für das Reinigen von Arbeitskleidung gibt es?
Wenn Sie Arbeitswäsche waschen, können Sie dies in der Steuererklärung angeben. Für die Steuererklärung bezüglich der Reinigung der Arbeitskleidung können Sie bestimmte Beträge absetzen. Die Reinigung der Arbeitskleidung in der Steuer ist bis zu einer Pauschale von 110 € pro Jahr absetzbar, wenn keine detaillierten Belege vorliegen. Das bedeutet, dass Sie für die Reinigung Ihrer Berufsbekleidung eine pauschale Summe ohne Nachweise geltend machen können.
Wenn Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen, können Sie die Reinigung der Arbeitskleidung in der Steuererklärung mit Belegen, wie Rechnungen einreichen.
Ein Beispiel: Wenn Ihre Reinigungskosten 200 € betragen, können Sie die vollen 200 € absetzen, vorausgesetzt, Sie haben die entsprechenden Belege.

Industriewäsche: Ein Fall für die professionelle Reinigung
Industriewäsche bezeichnet die professionelle Reinigung von Arbeitskleidung in spezialisierten Betrieben. Sie kommt vor allem zum Einsatz, wenn Sie große Mengen Berufsbekleidung oder stark verschmutzte Kleidung schnell und gründlich reinigen müssen. Im Gegensatz zur privaten Reinigung von Arbeitskleidung bietet sie eine höhere Effizienz und sorgt dafür, dass Arbeitskleidung in einwandfreiem Zustand bleibt. Zudem lässt sich die Reinigung von Arbeitskleidung bei der Steuer angeben. In diesem Kontext tragen Sie den Pauschalbetrag als berufsbedingte Aufwendungen in Ihren Unterlagen für die Finanzbehörde ein. Im Rahmen der Steuererklärung sind Belege wichtig, um diese Kosten zur Absetzung nachzuweisen.
Belege, um die Arbeitskleidung bei der Steuer geltend zu machen
Wenn Sie Ihre Berufskleidung zur Reinigung bringen, erhalten Sie eine Rechnung. Bewahren Sie alle Belege auf, die mit der Reinigung Ihrer Dienstkleidung zusammenhängen, um diese bei der Steuer einreichen zu können.
Listen Sie alle Kleidungsstücke und die Kosten sorgfältig auf.
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