Bei einem Unfall im Betrieb zahlt für die Behandlung Ihrer Verletzung nicht die normale Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung, beziehungsweise Berufsgenossenschaft (BG). Doch immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus im Home-Office oder in einem mobilen Arbeitsmodell. Was passiert also, wenn sie sich während der Arbeitszeit in ihrem Zuhause verletzen? Wer übernimmt die Kosten der Behandlung und wie müssen Arbeitnehmende sich verhalten? Die wichtigsten Informationen zum Thema erhalten Sie in diesem Blogartikel.

Home-Office und mobiles Arbeiten: Arbeitsunfälle und Kostenträger

Sie arbeiten im Home-Office und plötzlich passiert es: Sie stolpern auf der Treppe zu Ihrem Arbeitszimmer oder verbrühen sich mit heißem Kaffee. Ein Besuch beim Arzt ist die Folge. Wer zahlt in diesem Fall die Behandlungskosten für Ihre Verletzung? Schließlich haben Sie sich während der Arbeitszeit verletzt, aber im Büro waren sie dabei nicht. Benötigen Sie also eine spezielle Home-Office-Versicherung oder eine besondere Unfallversicherung fürs Home-Office? 

Die Antwort darauf ist nein. Auch bei Arbeitsunfällen im Home-Office greift die gesetzliche Unfallversicherung 

Mann sitzt in einem Treppenhaus auf den Stufen, streckt das rechte Bein von sich und hält sich das Knie.

Arbeitsunfall im Home-Office: gesetzliche Unfallversicherung und BG

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Sie besteht schon seit über 100 Jahren und wurde von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Das Ziel der Versicherung ist, Arbeitnehmenden nach Arbeitsunfällen die bestmögliche Versorgung zu bieten und sie vor langfristigen Schäden zu schützen. Heute sind die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) festgelegt.  

Die gesetzliche Unfallversicherung ist also ein zusätzlicher Versicherungsschutz, der die Kranken- sowie Rentenversicherung ergänzt. Im Gegensatz zu diesen beiden Versicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung komplett vom Arbeitgebenden zu organisieren und zu tragen. Die Unternehmensführung meldet den Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem anderen Unfallversicherungsträger an. Auch der Beitrag wird komplett vom Betrieb übernommen.

Berufsgenossenschaft im Home-Office: Wer hat Anspruch?

Ob vor Ort im Betrieb oder im Home-Office: Jede:r Angestellte ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.  

Die Versicherung greift bei: 

  • Angestellten, Arbeiter:innen und Auszubildenden 
  • Probearbeit 
  • Homeoffice und mobilem Arbeiten 
  • Unfällen auf dem Arbeitsweg 
  • Betriebssport 
  • Dienst- und Geschäftsreisen 
  • Betriebsfeiern 
Mann schiebt sein Fahrrad über den Platz vor einem Bürogebäude.
Fröhliche Menschen auf einer Grillparty

Was zählt als Arbeitsunfall im Home-Office?

Generell sind Arbeitsunfälle im Home-Office also über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Doch was genau zählt zu Hause als Arbeitsunfall? 

Am Arbeitsplatz

Genau wie am Schreibtisch im Büro gelten auch Unfälle am heimischen Arbeitsplatz als Arbeitsunfälle. Besonders häufig entstehen am Schreibtisch Schnitt-, Kratz- oder Schürfverletzungen, zum Beispiel durch Scheren, Cutter, Schneidemaschinen oder Tesa-Roller. Doch Achtung! Hier gelten nur Verletzungen, die auch wirklich bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit entstehen. Helfen sie kurz Ihrem Kind und klemmen sich dabei den Finger in einer Schublade ein, ist dies ein privater Unfall. Müssen Sie zum Arzt, zahlt in diesem Fall Ihre reguläre Krankenversicherung. 

Home-Office-Wegeunfall

Auf dem Weg zum Arbeitsplatz im Auto, zu Fuß, auf dem Fahrrad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie nicht über Ihre Krankenversicherung, sondern durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Doch auch bei kürzeren „Arbeitswegen“ im Home-Office kann einiges schieflaufen – und auch hier greift die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.  

Bei Home-Office-Wegeunfällen müssen Sie ebenfalls unterscheiden, ob eine private oder berufliche Tätigkeit zur Verletzung geführt hat. Stolpern Sie auf dem Weg in Ihr Arbeitszimmer oder zur Toilette, gilt dies als Arbeitsunfall. Verlassen Sie jedoch kurz Ihren Arbeitsplatz, um ein Paket anzunehmen und stürzen dann auf der Treppe, geschah dieser Unfall privat. 

Übrigens: Müssen Sie, während Sie im Home-Office arbeiten, ab und zu zwischen Betrieb und häuslichem Arbeitsplatz wechseln, zum Beispiel um Arbeit abzuliefern oder technische Ausstattung abzuholen, sind sie natürlich auch auf diesem Weg versichert. 

Mobiles Arbeiten und Arbeitsunfälle

Bei der mobilen Arbeit können Sie sich Ihren Arbeitsplatz selbst aussuchen. Das bedeutet, Sie arbeiten im Betrieb, im Home-Office, von unterwegs – zum Beispiel im Zug – oder in Cafés oder Co-Working-Spaces. Wie sieht es in diesem Fall mit der Unfallversicherung aus? In diesen Fällen ist es in der Regel schwieriger, pauschal zu entscheiden, ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall handelt. Wie im Home-Office gilt jedoch auch hier, dass alle Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen, versichert sind.  

Verhalten nach einem Arbeitsunfall im Home-Office

Kommt es im Home-Office zu einem Arbeitsunfall, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unbedingt beachten sollten. 

1. Rettungsdienst alarmieren

Handelt es sich um einen schweren Arbeitsunfall, sollten Sie, wenn möglich, sofort den Rettungsdienst alarmieren. Befinden sich außer Ihnen noch andere Personen im Haus oder in der Wohnung, machen Sie auf sich aufmerksam, um Hilfe zu bekommen.

2. Durchgangsarzt aufsuchen

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich bei Ihrem Arbeitsunfall im Home-Office um einen weniger schwerwiegenden Unfall handelt. Benötigen sie trotzdem ärztliche Behandlung, suchen Sie einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Hierbei handelt es sich um Ärzt:innen, die auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert sind. Gehen Sie bei der Fahrt zum D-Arzt kein Risiko ein und fahren Sie nur selbst Auto, wenn Ihr Zustand es zulässt! Im Zweifelsfall nehmen Sie lieber ein Taxi – auch diese Kosten werden Ihnen erstattet. 

Wichtig: Beim D-Arzt müssen sie in der Regel Ihren zuständigen Versicherungsträger – in den meisten Fällen die Berufsgenossenschaft – angeben. Welche Berufsgenossenschaft für Ihren Betrieb zuständig ist, sollte vom Arbeitgeber klar kommuniziert werden, zum Beispiel in Sicherheitsschulungen. Wissen Angestellte nicht, welcher Unfallversicherungsträger für sie zuständig ist, sollten sie sich bei ihrem Arbeitgebenden erkundigen. Alternativ hilft die kostenlose Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter der Nummer 0800 60 50 40 4 weiter. 

3. Unfall dem Arbeitgeber melden

Gleichgültig, ob Sie nach Ihrem Unfall im Home-Office einen Arzt aufsuchen oder nicht: Sie müssen den Unfall in jedem Fall Ihrem Arbeitgeber melden. Denn es ist wichtig, dass alle Unfälle, die in einem Betrieb oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit geschehen, aufgezeichnet werden. Häufig werden diese Zwischenfälle im sogenannten Verbandbuch dokumentiert.  

Warum ist es so wichtig, auch kleine Verletzungen zu notieren? Hier geht es vor allem um den Schutz des Arbeitnehmenden. Würde es bei einer Verletzung zu eventuellen Spätfolgen kommen, zum Beispiel zu einer schweren Entzündung einer Schnittwunde, kann eine Kostenübernahme für etwaige Behandlungen auch dann noch bei der Unfallversicherung beantragt werden. 

Ist der Unfall dem Arbeitgebenden gemeldet, wendet sich dieser zudem an die entsprechende Berufsgenossenschaft.  

Lohnfortzahlungen nach einem Home-Office-BG-Unfall

Wie nach einem regulären Arbeitsunfall gilt auch nach einem Arbeitsunfall im Home-Office: Der oder die Arbeitgebende zahlt sechs Wochen lang Krankengeld, die sogenannte Lohnfortzahlung. Fällt der oder die Arbeitnehmende auch nach dieser Zeit noch aus, steht ihm oder ihr Verletztengeld zu. Diese Zahlung wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen und beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. 

Nahaufnahme einer Hand, die auf Dokumente zeigt, die auf einem Tisch liegen.

Durch Gefährdungsbeurteilung Unfälle im Home-Office vermeiden 

Unfälle passieren. Es ist unmöglich, sie gänzlich zu vermeiden. Doch auch im Home-Office gibt es Maßnahmen zur Unfallprävention, die beachtet werden sollten. Um potenzielle Unfallrisiken am heimischen Arbeitsplatz zu erkennen, sind Arbeitgebende verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Dabei besucht ein:e Sicherheitsbeauftragte:r des Unternehmens Ihren heimischen Arbeitsplatz, stellt potenzielle Sicherheitsmängel fest und hilft, diese zu entfernen. Die Beurteilung verläuft anhand der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 

Vor Arbeitsunfällen schützen – mit uvex

Bei einem Arbeitsunfall im Home-Office übernimmt die Kosten – wie bei einem Unfall im Unternehmen – der oder die Arbeitgebende. Damit es weder am heimischen noch am betrieblichen Arbeitsplatz zu schwerwiegenden Verletzungen kommt, sind die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ein Muss. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen sowie die Bereitstellung des notwendigen technischen Equipments und der benötigten Schutzausrüstung.  

Sie suchen nach passender Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeitenden – ganz gleich, ob am Computerarbeitsplatz oder im Werk? Entdecken Sie das breite Sortiment von uvex!

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 4.8 / 5. Anzahl Bewertungen: 4

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?