Täglich begeben sich Arbeiter in Gefahrengebiete, die teilweise nicht offensichtlich ein Sicherheitsrisiko darstellen. Damit die Sicherheit eines jeden Handwerkers, Elektrikers, Chemikers und Mechanikers maximal gewährleistet ist, wurde die PSA-Verordnung ins Leben gerufen. Diese beschreibt das Gesetz, welches das Tragen spezieller Schutzkleidung vorschreibt und enthält alle Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen, die Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllen muss.

Was ist die PSA-Verordnung?

Die PSA Verordnung regelt die Bedingungen und Richtlinien für den Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Darin enthalten sind auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen muss, damit die Gesundheit der Träger und Trägerinnen nicht gefährdet wird. Die Verordnung soll ein einheitliches Sicherheitsniveau innerhalb des europäischen Marktes gewährleisten. Dabei wird unter anderem die Einstufung in die entsprechenden Kategorien definiert, welche PSA-Schutzkleidung einer Arbeitsschutzunterweisung durch den Arbeitgeber bedarf, die Bereitstellung und Inhalt der Konformitätserklärungen werden festgelegt und die Gültigkeit der EU-Baumusterprüfbescheinigung vorgeschrieben. Neben Produktionsdatum, Lagerdauer und -konditionen wurden noch weitere beschreibende Bestandteile ergänzt.

Die definierten Schutzklassen werden in drei Kategorien unterteilt:

 

  • Kategorie I: Arbeiten mit geringfügigem Risiko
  • Kategorie II: Arbeiten mit einem Risiko, das weder in Kategorie I noch in Kategorie III unterzuordnen ist
  • Kategorie III: Arbeiten mit Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Zudem beinhaltet diese Kategorie fünf weitere Risiken:
    • Ertrinken
    • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
    • Hochdruckstrahl
    • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
    • Schädlicher Lärm

Sie arbeiten in einem Bereich, in dem Sie oder Ihre Angestellten den oben genannten Risiken ausgesetzt sind? Dann entdecken Sie jetzt unser Sortiment an Persönlicher Schutzausrüstung von uvex safety:

Von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung

Erst seit April 2019 ist die neue PSA-Verordnung Pflicht in Europa. Vorher regelte die PSA-Richtlinie die Vorschriften für die Persönliche Schutzausrüstung, welche in der Umsetzung viel einfacher war. Bereits im April 2016 trat die PSA-Verordnung in Kraft und hat nach knapp 30 Jahren die Richtlinie 89/686/EWG ersetzt. Offiziell wird die europäische PSA-Verordnung als „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“ bezeichnet. Produzenten dürfen seit April 2019 nur noch Ware anbieten, die nach der neuen PSA VO zertifiziert wurde. Händler dürfen bis 2023 noch Produkte die nach der PSA-Richtline zertifiziert sind verkaufen.

Für wen gilt die PSA-Verordnung?

Vorrangig richtet sich die PSA-Verordnung an die Hersteller, Importeure und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Besonders bei der Herstellung der PSA müssen die vorgeschriebenen Richtlinien eingehalten werden – so wird beispielsweise die Konformitätsbewertung durch die Verordnung präzise definiert.

Das CE Konformitätsbewertungsverfahren

Der Hersteller muss, je nach Schutzklasse, unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, die in der PSA-Verordnung definiert sind:

Kategorie I

Schutzkleidung, die der Kategorie 1 entspricht, muss eine interne Fertigungskontrolle gemäß speziellen Vorgaben in der Verordnung durchführen. Die resultierende technische Dokumentation dient als Beweis für die Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen für die betreffende Persönliche Schutzausrüstung.

Kategorie II

Die der Kategorie 2 zugeordnete Schutzkleidung muss eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle durchlaufen, Basis hierfür sind technische Unterlagen und Muster. Der Hersteller muss bei der Produktion sicherstellen, dass das Produkt den zertifizierten Unterlagen entspricht. Modifikationen des Produktes erfordern eine Rezertifizierung.

Gültigkeit 5 Jahre

Kategorie III

Auch PSA der Kategorie 3 wird basierend auf technischen Unterlagen und Mustern zertifiziert. Für die Schutzkleidung der Kategorie 3 muss aufgrund des hohen Risikos zusätzlich zur EU-Baumusterprüfung auch eine jährliche Überwachung durch eine notifizierte Stelle erfolgen. Modifikationen des Produktes erfordern eine Rezertifizierung
Gültigkeit 5 Jahre

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Wenn alle Anforderungen der PSA Verordnung erfüllt sind und somit die Baumusterprüfung bestanden wurde, wird die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht. Nur mit dieser Kennzeichnung dürfen wir die Ware in unserem uvex Shop und somit auf dem europäischen Binnenmarkt anbieten.

Für PSA der Katgorie II und III wird dem CE-Kennzeichen eine vierstellige Ziffer ergänzt, die der Kennnummer der Zertifizierungsstelle entspricht.

Über nachstehenden Button können Sie die CE Konformitätserklärung Ihres PSA Artikels herunterladen:

CE Konformitätserklärung herunterladen

Weitere Informationen zu den Normen und Richtlinien unserer PSA Produkte können Sie über nachfolgenden Button nachlesen.

PSA Normen & Richtlinien

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