Im Bereich Instandhaltung sind gefährliche Arbeiten an der Tagesordnung. Um sicherzustellen, dass Mitarbeitende geschützt sind, ist es wichtig, die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen deshalb zentrale Anforderungen sowie gesetzliche Grundlagen rund um PSA in der Instandhaltung. So können Sie als PSA-Verantwortliche für Ihr Unternehmen stets die richtigen Entscheidungen treffen.

Industriearbeiter mit uvex Schutzkleidung, Schutzhelm, Schutzbrile und Schutzhandschuhen

Instandhaltung umfasst die Betreuung und Pflege von Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen. Durch Instandhaltungsmaßnahmen soll die Funktionsfähigkeit von Objekten erhalten oder wiederhergestellt werden. Instandhaltung ist somit ein wesentlicher Faktor für die Effektivität und Sicherheit von Produktionsanlagen. Typische Berufsgruppen, die zu diesem Tätigkeitsfeld gehören, sind zum Beispiel Schlosser*innen, Elektriker*innen sowie Mechaniker*innen.

Um zu gewährleisten, dass Instandhaltungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden, ist es nötig, dass alle Beteiligten genau jene PSA verwenden, welche im Kontext ihrer Arbeit erforderlich ist. Schließlich kann die Nichteinhaltung von PSA-Richtlinien mitunter zu schweren oder gar tödlichen Unfällen führen. Umso mehr lohnt ein Blick auf die sieben folgenden Aspekte, die Sie hinsichtlich PSA in der Instandhaltung kennen und beachten sollten.

Schon gewusst?…Die Instandhaltung zählt zu den gefährlichsten Tätigkeitsfeldern. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung rund 10- bis 20-mal höher als für das Personal in der Fertigung. All das, obwohl der Anteil der in der Instandhaltung Tätigen sich in den meisten Unternehmen gerade mal auf 5 bis 10 Prozent beläuft. So resümiert auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Bericht, dass pro Jahr etwa 25 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland bei Instandhaltungsarbeiten passieren.

1. Vorschriften rund um PSA im Bereich Instandhaltung

Grundsätzlich gilt: PSA muss den Anforderungen der EU-Verordnung (EU) 2016/425 (ehemals: EU-Richtlinie 89/686/EWG) entsprechen und darüber hinaus eine CE-Kennzeichnung tragen. PSA-produzierende Unternehmen haben folglich sicherzustellen, dass ihre Produkte richtlinienkonform sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

Speziell in Deutschland gibt es zusätzlich die Unfallverhütungsvorschrift „Persönliche Schutzausrüstung“ (DGUV-Information 212-515), die festlegt, welche PSA in welchem Arbeitsschutz-Kontext zu tragen ist. PSA umfasst dabei prinzipiell alle Kleidungsstücke und Geräte, die von einer Person getragen oder benutzt werden, um sich selbst vor Verletzungen oder Erkrankungen im Arbeitsumfeld zu schützen. Unternehmen sind hierbei verpflichtet, die notwendige PSA bereitzustellen und sicherzustellen, dass sie von den Beschäftigten auch getragen wird. Bei Instandhaltungsarbeiten sind in der Regel mindestens Schutzbrille, Gehörschutz und Handschuhe erforderlich.

Generell liegt es hierbei in der Verantwortung von Arbeitnehmenden, sich über jene Schutzmaßnahmen zu informieren, die für eine Tätigkeit unerlässlich sind. Unternehmen sind im Gegenzug dafür verantwortlich, ihren Arbeitskräften Informationen und Schulungen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre PSA richtig auswählen und anwenden können.

Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen existieren einige übergreifende Regeln, die Sie im Unternehmensalltag unbedingt berücksichtigen sollten. Nur so gewährleistet PSA die optimale Schutzwirkung:

PSA muss regelmäßig gewartet und geprüft werden. Beachten Sie hierzu die Angaben des Herstellers.

  • PSA sollte den Anforderungen der jeweiligen Betriebsanweisung(en) entsprechen.
  • PSA darf nur von entsprechend autorisiertem Personal und am besten nur von jeweils einer Person verwendet werden.
  • PSA sollte je nach Anwendungsgebiet nach jeder Nutzung gereinigt werden.
  • PSA muss bei Nichtgebrauch sorgfältig aufbewahrt und vor Beschädigung geschützt werden.

Befolgen Sie diese Grundsätze, sind Sie rein rechtlich schon einmal auf einem guten Weg. Über weitere Fehler, die Sie in Sachen PSA tunlichst unterlassen sollten, klärt Sie unser Blogbeitrag „7 Fehler, die Sie in Sachen PSA unbedingt vermeiden sollten“ im Detail auf.

2. Anforderungen an Arbeitgebende und Verantwortlichkeiten

Wie bereits erwähnt, gibt es für Unternehmen beim Thema PSA einige Anforderungen zu berücksichtigen. Zunächst einmal muss gewährleistet werden, dass die Mitarbeitenden über die entsprechende Ausrüstung verfügen, um ihre Arbeit sicher und effektiv verrichten zu können.

Im Falle eines Unfalls oder einer anderen Gefahrensituation ist es ebenfalls Aufgabe des Arbeitgebenden, den Mitarbeitenden zu helfen, die Situation zu meistern und sich ggf. in Sicherheit bringen zu können. Das heißt konkret, dass der jeweilige Betrieb den Mitarbeitenden bei der Suche nach geeigneter PSA behilflich ist und sie bei Notfällen unterstützt.

Entsprechende PSA-Richtlinien legen hierbei initial fest, wie Arbeitgebende mit den Risiken der Arbeit in der Instandhaltung umgehen müssen. Dazu gehören auch die Schutzmaßnahmen, die Sie ergreifen müssen, um Ihre Belegschaft vor Gefahren zu schützen. Im Umkehrschluss sind Mitarbeitende dazu verpflichtet, PSA-Richtlinien einzuhalten und die Schutzmaßnahmen Ihres Betriebs zu beachten. Sie als PSA-Verantwortliche fungieren hierbei in vielen Unternehmen als zentrale Anlaufstelle für Rückfragen.

Bergbauarbeiter mit uvex Schutzausrüstung an einer Maschine

3. Mögliche Einsatzbereiche von PSA in der Instandhaltung

Es gibt eine ganze Reihe von möglichen Einsatzbereichen für Persönliche Schutzausrüstung im Bereich Instandhaltung. Zum Beispiel kann PSA dabei helfen, Augen- und Ohrenschäden sowie Atemwegsinfektionen – beispielsweise aufgrund des Kontakts mit giftigen Gasen und Chemikalien – zu vermeiden. In Bereichen mit Gefahr von Schnittverletzungen können dabei zusätzlich Handschuhe und andere Komponenten des Körperschutzes erforderlich sein.

Der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – kurz DGUV – bemängelt jedoch immer wieder ein zu geringes Risikobewusstsein aufseiten zahlreicher Betriebe. So gebe es relativ oft Instandhaltungspersonal, das an Maschinen und Einrichtungen ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz hinaufklettere. Dabei ist laut Arbeitsstättenrichtlinie bereits ab 0,2 Metern Höhe eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Technische Hilfsmittel wie Hebebühnen oder Gerüste bieten aber immer nur einen Teilschutz.

Wirklich sicher wird der Arbeitsplatz des Instandhalters oder der Instandhalterin folglich nur in Verbindung von PSA mit einem Rückhaltesystem, einem Positionierungssystem oder einem Auffangsystem. Ausführliche Informationen dazu enthält die DGUV Regel 112-198 und für den Worst Case die DGUV Regel 112-199 (Rettungssysteme).

4. Ausgabe- und Kontrollmechanismen für PSA

In jedem Unternehmen gibt es ein bestimmtes System oder zumindest eine individuelle Systematik bei der Ausgabe und Kontrolle von PSA. Kennen Sie zum Beispiel den Ausdruck „missionskritisches System“? Im betrieblichen PSA-Kontext ist er vor allem bei größeren Unternehmen inzwischen geläufig. Damit sind automatisierte Ausgabe- und Kontrollsysteme für PSA gemeint, die dabei helfen sollen, zu große PSA-Lagerflächen zu vermeiden und PSA-Bestände so zu verwalten, dass Arbeitskräfte immer die richtige PSA für ihren Arbeitskontext schnell und zuverlässig zugeteilt bekommen.

Zusätzlich stellen diese digitalen Systeme sicher, dass PSA auch wirklich für den jeweiligen Zweck geeignet ist und in der für den Tragenden passenden Größe zur Verfügung gestellt wird. Dies ist gerade für Instandhaltungsarbeiten in großer Höhe oder bei Kontakt mit Gefahrenstoffen ein Muss und obendrein gehören fehleranfällige manuelle Zähl- und Erfassungsprozesse so der Vergangenheit an.

Bevor diese Systeme jedoch zum Einsatz kommen, müssen Beschäftigte in vielen Betrieben erst einmal einen Antrag auf PSA stellen, in dem sie detailliert beschreiben, welche Art von Ausrüstung benötigt wird. Dieser Antrag wird dann an die zuständigen Vorgesetzten weitergeleitet, die entscheiden, ob die Ausrüstung genehmigt wird oder nicht. Wenn die Ausrüstung genehmigt wird, wird sie den Mitarbeitenden – je nach betrieblicher Regelung – entweder direkt ausgehändigt oder durch das automatisierte Ausgabe- und Kontrollsystem für den nächsten Einsatz bereitgestellt.

Nach erstmaligem Erhalt der PSA müssen die Beschäftigten eine Unterschrift leisten, um zu bestätigen, dass die Ausrüstung in gutem Zustand ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Beschäftigte mitunter selbst für ihre Ausrüstung verantwortlich und müssen sie bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder bei Schäden zurückgeben.

Arbeiter mit uvex Schutzhelm, Schutzbrille und Schutzhandschuhen vor Maschinen in einer Industriehalle.

5. PSA-Kategorisierung und richtige Benutzung

Wie bereits gesehen, ist es entscheidend, dass Sie für sich oder Ihre Arbeitskräfte die richtige PSA für die jeweilige Arbeit verwenden. Damit das gelingt, sollten Sie die allgemein gültige PSA-Kategorisierung kennen. Dabei werden folgende drei Kategorien unterschieden:

– Kategorie I umfasst ausschließlich PSA für geringfügige Risiken.

– Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind.

– Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können.

Kurzum:

Je höher die Risikokategorie, umso höher die Risiken, vor denen PSA schützen soll.

Die korrekte Auswahl von PSA hängt folglich von den jeweiligen Umgebungs- und Arbeitsbedingungen ab. Informieren Sie sich deshalb immer genau über die Gefahren, die bei der Durchführung von Arbeiten bestehen und beachten Sie unbedingt die Angaben des jeweiligen Herstellers. So können Sie sicherstellen, dass Sie immer die richtige PSA auswählen bzw. verwenden.

Sie möchten wissen, wie gefährlich Ihr Job wirklich ist? Dann zeigt Ihnen unser Beitrag zur „Risikomatrix nach Nohl“, wie Sie dies in sieben einfachen Schritten ermitteln können.

6. Fashionisierung von PSA im Bereich Instandhaltung

Fakt ist: Das Thema Mode macht auch vor PSA nicht Halt. So hat sich der Trend zur Fashionisierung von PSA im Bereich Instandhaltung in den vergangenen Jahren nochmals deutlich verstärkt. Dabei wird PSA immer stilvoller und ansprechender gestaltet. Gleichzeitig wird auch mehr Wert auf die Funktionalität und Qualität der Produkte gelegt.

Für PSA-produzierende Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre PSA mit ansprechenden Kommunikations- und Marketingmaßnahmen vermarkten müssen, um überhaupt neue Kundengruppen gewinnen und binden zu können. Gleichzeitig müssen sie aber auch darauf achten, dass die Qualität und Funktionalität ihrer Produkte nicht leiden. Denn letztlich hat der Schutzzweck von PSA immer Priorität.

Und dennoch geht es inzwischen auch darum, tragenden Personen ein Erlebnis zu bieten. Denn immer mehr Menschen sehen PSA nicht nur als nützliches Werkzeug, sondern zugleich als modisches Freizeit-Accessoire. Dass das nicht immer so war und wie es zu dieser „Modeerscheinung“ kam, zeigen wir im Blogbeitrag „PSA im Wandel der Zeit:  wie aus Blaumann und Co. moderne Workwear wurde“.

7. Akzeptanz und Verständnis für PSA

Heutzutage sind Verständnis und Akzeptanz von PSA in den meisten Unternehmen gut. Viele Arbeitskräfte verstehen, warum es wichtig ist, bestimmte Schutzvorkehrungen zu treffen, wenn sie in einem gefährdeten Bereich arbeiten. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass PSA nicht richtig verstanden oder nicht richtig angewendet wird. In diesen Fällen sollten einige Punkte berücksichtigt und von PSA-Verantwortlichen – wie Ihnen – kommuniziert werden:

– Die Notwendigkeit von PSA: Die Mitarbeitenden sollten verstehen, warum es wichtig ist, PSA zu tragen. Dies kann durch Schulungen und Sicherheitsunterlagen erfolgen.

– Das richtige Tragen von PSA: Beschäftigte sollten wissen, wie PSA richtig getragen wird. Andernfalls ist es möglich, dass die Verwendung von PSA als unangenehm empfunden wird. Auch hier sind Schulungen und Sicherheitsunterlagen das Mittel der Wahl.

– Die Konsequenzen des Nichttragens von PSA: Arbeitskräfte sollten einschätzen lernen, welche Konsequenzen es im Zweifelsfall haben kann, wenn Sie keine PSA tragen. Setzen Sie hier ebenfalls auf Schulungen und Sicherheitsunterlagen.

Grafik zu externen und unternehmensinternen Einflüssen auf die PSA-Wahl (Optische Einflussfaktoren: Fashionisierung und modische Aspekte; Organisatorische Einflussfaktoren: Aufbewahren, Pflege und Wartung, PSA-Kategorisierung und Nutzung, Ausgabe- und Kontrollsysteme; Rechtliche Einflussfaktoren: EU-Verordnung 2016/425, Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte, Arbeitskontext und Einsatzbereiche, Betriebliche Anweisungen, DGUV-Regeln)

Fazit

Wenn es um die richtige Auswahl von PSA in der Instandhaltung geht, gibt es sowohl auf Betriebs- wie auch Beschäftigtenseite einige rechtliche und organisatorische Dinge zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa die PSA-Verordnung (2016/425), informieren, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

Auch auf Unternehmensseite gibt es diverse Punkte, die berücksichtigt werden müssen, um rechtlich abgesichert zu sein. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeitenden ausreichend geschult sind und über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Zugleich müssen die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ergänzend dazu sollten sich Beschäftigte über ihre Rechte und Pflichten informieren, damit sie wissen, was sie hinsichtlich der PSA-Nutzung beachten müssen.

Halten sich beide Seiten an die im Beitrag vorgestellten Punkte, lassen sich bereits im Vorfeld viele rechtliche und fachliche Fallstricke vermeiden.

Sie wollen noch mehr über verschiedene Bereiche und Komponenten der PSA erfahren? Dann werfen Sie doch einmal einen Blick auf die Eventübersicht der uvex academy. Dort gibt es alle Termine zu regelmäßig stattfindenden Aus- und Weiterbildungen in diesem Bereich.

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