Im heutigen Irak, etwa 90 Kilometer südlich von Bagdad, befand sich einst die antike Weltstadt Babylon. Die Handelsmetropole gilt als die Wiege der Betriebssicherheit. In Keilschrift verfasste Dokumente befassten sich bereits 2000 v. Chr. mit dem Thema. Seither ist viel passiert. Kommen Sie mit auf eine kleine Reise durch verschiedene Epochen der Betriebssicherheit – von Mesopotamien über Rom bis ins 21. Jahrhundert.
Beginnen wir unseren Exkurs beim sogenannten Codex Hammurabi, einer Gesetzessammlung in Keilschrift, die um 1700 v. Chr. erstellt wurde und nach dem gleichnamigen sechsten König der ersten Dynastie Babyloniens benannt ist. Von den 282 Passagen des Steintafel-Dokuments greifen 40 das Thema Betriebssicherheit auf. So wurden darin bis heute gültige Grundsätze definiert. Die beiden wichtigsten:
- Unternehmen (damals: Händler) sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich und haften für schädliche Arbeitsbedingungen. (Gesetz 6)
- Arbeitskräfte, die einen Unfall verursachen, können zur Rechenschaft gezogen werden. (Gesetz 117)
Schon gewusst?…Das Keilschrift-Verfahren war bis etwa 1000 n. Chr. das bevorzugte Schriftsystem im Vorderen Orient, das zum Schreiben mehrerer Sprachen verwendet wurde. Charakteristisch sind die waagerechten, senkrechten und schrägen Keile, die meist mittels eines Schilfrohr- oder Holzgriffels in Tafeln aus feuchtem Ton eingeprägt wurden. Die älteste überlieferte Rechtssammlung dieser Art ist der altbabylonische Codex Ur-Nammu, der um 2000 v. Chr. im Auftrag des Königs Ur-Nammu von Ur in Mesopotamien entstanden ist. Auch dieses Schriftstück enthält bereits erste, wenn auch noch sehr abstrakte Formulierungen zum Thema Betriebssicherheit.
Verständnis von Betriebssicherheit in der Thora und im alten Rom
Nicht nur in Babylonien war Betriebssicherheit schon ein Thema. Auch in den fünf Büchern Mose, der jüdischen Thora, tauchte die Thematik bereits im Jahr 750 v. Chr. in verschiedenen Kontexten auf. So geht es etwa in Exodus, Kapitel 22:4 und 22:5 um Ersatzleistungen bei fahrlässig herbeigeführten Feldbränden. Das Thema Betriebssicherheit wird hierbei implizit aufgegriffen, ist aber noch sehr weit von unserem heutigen Verständnis entfernt.
Im alten Rom tauchten betriebliche Sicherheitsvorkehrungen erstmals etwa 20 v. Chr. in den Schriften des römischen Architekten Marcus Vitruvius Pollio (kurz: Vitruv) auf. In seinem Werk „De Architectura“ beschreibt Vitruv einige der damaligen Sicherheitsmaßnahmen, die in Roms großen Thermalbädern angewendet wurden, um Unfälle zu verhindern. Dazu zählen unter anderem das Verbot von brennbaren Materialien in den Bädern und das Einhalten strikter Reinigungsprotokolle. Grundsätzlich gab es in den antiken römischen Arbeitsstätten zu jener Zeit jedoch essenzielle Lücken beim Arbeitsschutz.
Zum einen fehlten oft die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, um Arbeitskräfte vor Unfällen zu schützen. Zum anderen wurden häufig gefährliche oder ungesunde Arbeitsbedingungen billigend in Kauf genommen. Dies führte dazu, dass viele Arbeitskräfte verletzt wurden oder sogar starben. Um diese Probleme zu beheben, sollten Gewerbetreibende im alten Rom ihre Arbeitsstätten überprüfen und selbstständig die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Demgemäß gab es seitens der Magistraten – so wurden Vertreter der römischen Stadtverwaltung damals genannt – konkrete Vorgaben für Betriebe, dass sie ihren Arbeitskräften ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ermöglichen sollten. Dies beinhaltete zum Beispiel…
- eine Obergrenze der täglichen Arbeitszeit
- die Festlegung von Ruhezeiten für Arbeitskräfte
- die Bereitstellung einer angemessenen Ausstattung und Unterbringung
oder
- ein Arbeitsverbot für einige Handwerksberufe bei zu schlechten Wetterbedingungen
Also existierten im alten Rom bereits eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die Betriebssicherheit und Arbeitsschutz regelten. Primär ging es darum, die Gefahr von Unfällen zu minimieren. In vielen Fällen waren Arbeitskräfte zur Römerzeit jedoch auf sich selbst gestellt und mussten letztlich eigenständig entscheiden, ob sie ein Arbeitsrisiko eingingen oder nicht – sie hatten zumeist jedoch keine andere Wahl.
Zur Einordnung: Sind Betriebssicherheit und Arbeitsschutz dasselbe?
Klare Antwort: Nein. Betriebssicherheit und Arbeitsschutz sind zwei sehr unterschiedliche Konzepte. Betriebssicherheit hat eine Reihe von Bedeutungen und kann sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmende wichtig sein. Heute bezieht sich Betriebssicherheit auf die Sicherheit von Anlagen, Geräten und Prozessen eines Betriebs. Dies schließt mögliche Gefahrenquellen für Mitarbeitende, Kunden oder auch die Umwelt ein.
Auf der anderen Seite umfasst Arbeitsschutz alle konkreten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Berufstätigen am Arbeitsplatz. So etwa das Tragen von Schutzausrüstung, das Einhalten von Sicherheitsvorschriften und das Bewusstsein für potenzielle Gefahren im Job. Betriebssicherheit ist also ein weiterer Begriff für Prävention, während Arbeitsschutz hauptsächlich auf die Ableitung und Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen für Beschäftigte abzielt.
Ewicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland
Springen wir von den antiken Vorboten der Betriebssicherheit direkt ins vorletzte Jahrhundert. Der Anfang des 19. Jahrhunderts gilt als Geburtsstunde des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Damals wurden hierzulande die ersten Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Arbeitskräften vor gefährlichen oder ungesunden Arbeitsbedingungen erlassen. Ursächlich dafür war die einsetzende Industrialisierung, die eine Mechanisierung in den Fabriken und somit neue Sicherheitsrisiken mit sich brachte. Weitergehende Maßnahmen für mehr Betriebssicherheit, wie die Einführung der Gewerbeaufsicht (1891) und von Berufsgenossenschaften (ab 1885), wurden nötig.
Grundsätzlich gab es im Deutschland des 19. Jahrhunderts kein einheitliches Arbeitsschutzgesetz. Stattdessen wurden die Arbeitsbedingungen von den Unternehmen selbst reguliert. Dies führte jedoch oft dazu, dass die betrieblichen Zustände sehr schlecht waren. Auch deshalb wurde 1883 im Reichstag ein Gesetz zur Krankenversicherung und 1884 eines zur Unfallversicherung von Arbeitskräften auf den Weg gebracht. Dies bedeutete einen großen Schritt in der Geschichte des deutschen Arbeitsschutzes.
Allerdings dauerte es zum Beispiel noch bis in Jahr 1974, ehe das Arbeitssicherheitsgesetz Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtete, eine/-n Betriebsarzt/Betriebsärztin einzustellen. 1996 wurde schließlich das umfangreiche Arbeitsschutzgesetz Realität – nach vielen Jahrzehnten voller Anläufe, Umbrüche, Abbrüche und Neuordnungen. Bis heute wurde das Arbeitsschutzgesetz um diverse Novellen erweitert. Zentraler Zweck des Gesetzes ist und bleibt jedoch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema und erfahren Sie unserem Blogbeitrag zur „Risikomatrix nach Nohl“, wie Sie die Gefährdungslage in Ihrem Unternehmen systematisch und objektiv beurteilen können.
uvex mit Pionierarbeit im Bereich Betriebssicherheit
Das Jahr 1926 gilt ebenfalls als richtungsweisend für den Betriebs- und Arbeitsschutz in Deutschland. Der Exportkaufmann Philipp M. Winter gründete damals im Fürther Stadtteil Poppenreuth das uvex-Vorläuferunternehmen „Optische-Industrie-Anstalt Philipp M. Winter“. Mit der Entwicklung erster Arbeitsschutzbrillen, die beim Bohren, Spanen oder Schweißen vor Metallsplittern oder Funken schützen sollten, wurden so im Lauf der 1930er-Jahre bahnbrechende PSA-Produkte eingeführt. 1964 entwickelte Gründersohn Rainer Winter schließlich die bis heute bekannte Marke „uvex“. Ein Meilenstein.
Philipp M. Winter, geboren am 3. Mai 1898 in Furth im Wald, besuchte das Fürther Gymnasium. Nach dem 1. Weltkrieg startete er seine berufliche Laufbahn als Exportkaufmann mit Schwerpunkt in Spanien und Portugal.
Status quo der Betriebssicherheit in Deutschland
Bis heute sind die Spielregeln beim Thema Betriebssicherheit in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Eine neue EU-weite Betriebssicherheitsrichtlinie ist jedoch vorgesehen. Demnach sollen die bisherige „Betriebssicherheitsverordnung“ sowie die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ schon bald ersetzt werden. Hierzu muss die entsprechende EU-Richtlinie jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit in Europa weiter zu verbessern und die Unfallrate nachhaltig zu senken.
Damit das gelingt, wurden die Anforderungen an die Betriebssicherheit noch einmal deutlich erhöht. Etwa sind Unternehmen gemäß erster Richtlinien-Entwürfe der Europäischen Kommission dazu angehalten, künftig ein sogenanntes Sicherheitsmanagement-System (SMS) einzuführen und regelmäßig überprüfen zu lassen. Dabei sind die Betriebe auch auf die Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitenden angewiesen. Die Einführung eines SMS ist jedoch bislang keine Pflicht, sondern bis zur Überführung der Richtlinie in nationales Recht lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission.
Interessant, oder?…Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland lag gemäß einer Studie des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2021 bei rund 759.993. Das waren zwar 45.514 mehr als im Vorjahr, aber immer noch deutlich weniger als 2019 (811.722). Dies ist auch auf eine zunehmende Zahl von Beschäftigten zurückzuführen, die seit Beginn der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten.
Ausblick: Betriebssicherheit und PSA von morgen
Neben all den rechtlichen Anpassungen dürfte sich die Betriebssicherheit der Zukunft hierzulande durch die Digitalisierung sowie eine zunehmende Vernetzung weiter verbessern. So können zum Beispiel Daten aus verschiedenen Systemen zusammengeführt und analysiert werden, um Gefahren im Job frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Auch die Automatisierung spielt eine immer wichtigere Rolle, um Prozesse sicherer und effizienter zu gestalten.
Speziell persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird dank neuer Technologien und fortschrittlicher Materialien leichter, bequemer und effektiver sein. Beispielsweise werden künftige Helmdesigns vermutlich eine bessere Absorption von Aufprallenergie bieten sowie ein verbessertes Sichtfeld und eine erhöhte Atemluftzirkulation. Die neuen Helme dürften dann auch mit modernen Kommunikationssystemen ausgestattet sein, sodass Arbeitskräfte in Echtzeit miteinander sprechen und kooperieren können.
Auch die Schutzanzüge von morgen versprechen mehr Leistungsfähigkeit. Eingebaute Sensoren, die Gefahren früh erkennen und der tragenden Person mitteilen können, könnten im Lauf der nächsten Jahre zum Standard werden. Außerdem wird es möglich sein, PSA-Anzüge mit anderen elektronischen Geräten zu verbinden, um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten. Übrigens: Mit uvex techware bieten auch wir ein Produktprogramm, das Sensorik und Aktuatorik im Kontext von PSA von Kopf bis Fuß ermöglicht.
Bereits heute bietet uvex ein umfassendes Sortiment an Arbeitsschutzausrüstung, das individuellen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Komfort und Schutz gerecht wird. Das Produktportfolio umfasst dabei Kopfschutz, Ohrenschutz, Augenschutz, Atemschutz, Fußschutz sowie Handschuhe und Kleidung. Hierbei werden verschiedene Einsatzbereiche abgedeckt, sodass Sie sich immer auf die in Ihrem Kontext richtige Ausrüstung verlassen können. Schauen Sie doch mal in unserem offiziellen Online-Shops für Business-Kunden oder Privatkunden vorbei und entdecken Sie die ganze Bandbreite unserer PSA-Produkte.
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