Laserschutzbeauftragte:r für technische Applikationen
Einführung – Hintergründe
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein(e) sachkundige( r) Laserschutzbeauftragte(r) zu benennen und schriftlich zu bestellen. Nach der Arbeitsschutzverordnung OStrV § 5 + TROS ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Ziele – Ihr Nutzen
- Vermittlung umfassender Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lasern
- Einführung in die physikalischen Grundlagen zur Erzeugung und Wirkung von Laserstrahlen
- Möglichkeiten des industriellen Lasereinsatzes
- Eingehende Information über notwendige technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rechtliche Grundlagen zum Betrieb eines Laserarbeitsplatzes
- Darlegung von Gefahren, die von Strahlenquellen und Laserstrahlen ausgehen, anhand von Fallbeispielen
- Praktische Vorführungen von Laserwirkung und Laserschutz
- Abschluss: „Laserschutzbeauftragte:r“ mit Zertifikat
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen eines Unternehmens, die für die Lasersicherheit im Betrieb verantwortlich sind, sowie Sicherheitsfachkräfte, die ebenfalls diese Thematik bearbeiten.
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