Laserschutzbeauftragte:r für technische Applikationen

Einführung – Hintergründe

Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein(e) sachkundige( r) Laserschutzbeauftragte(r) zu benennen und schriftlich zu bestellen. Nach der Arbeitsschutzverordnung OStrV § 5 + TROS ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.

Ziele – Ihr Nutzen

  • Vermittlung umfassender Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lasern
  • Einführung in die physikalischen Grundlagen zur Erzeugung und Wirkung von Laserstrahlen
  • Möglichkeiten des industriellen Lasereinsatzes
  • Eingehende Information über notwendige technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rechtliche Grundlagen zum Betrieb eines Laserarbeitsplatzes
  • Darlegung von Gefahren, die von Strahlenquellen und Laserstrahlen ausgehen, anhand von Fallbeispielen
  • Praktische Vorführungen von Laserwirkung und Laserschutz
  • Abschluss: „Laserschutzbeauftragte:r“ mit Zertifikat

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen eines Unternehmens, die für die Lasersicherheit im Betrieb verantwortlich sind, sowie Sicherheitsfachkräfte, die ebenfalls diese Thematik bearbeiten.

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