Laserschutzschulungen und -weiterbildungen der uvex academy
Online-Schulungen
Laserschutzbeauftragte:r für technische Applikationen
Kosten: 1050,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 2 Tage (je ca. 8 Stunden)
FlexLearn: Laserschutzbeauftragte:r
Kosten: 1195,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 80 % Selbststudium + 4h Live-Online-Termin
Laser Safety Officer
Language: English
Cost: 1050,00 € incl. VAT
Duration: 2 days (8 hours each)
Auffrischung der Fachkunde für Laserschutzbeauftragte
Language: Deutsch/English
Kosten: 720,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 1 Tag (ca. 8h)
Schulungen in Fürth
Laserschutzbeauftragte:r für technische Applikationen
Kosten: 1050,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 2 Tage (je ca. 8 Stunden)
Praktikum für Laserschutzbeauftragte
Kosten: 720,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 1 Tag (ca. 8 Stunden)
Bewertung von inkohärenter künstlicher optischer Strahlung
Kosten: 1050,00 € inkl. MwSt.
Dauer: 2 Tage (je ca. 8 Stunden)
Heutzutage sind Laser ein wesentlicher Bestandteil vieler industrieller und medizinischer Anwendungen. Um sowohl das Personal als auch die teuren Maschinen optimal zu schützen, sind Laserschutzschulungen nicht nur sinnvoll, sondern oft auch durch Rechtsvorschriften wie AsiG/AschG, OStrV, TROS und Organisationen wie die DGUV vorgeschrieben.
Die uvex academy bietet eine Vielzahl von Laserschutzschulungen an, die darauf abzielen, sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch Ihre Mitarbeitenden umfassend im Bereich Laserschutz zu unterrichten.
Laserschutzschulungen gemäß OStrV und TROS-Vorgaben
Demonstrationen von Laser-Wechselwirkungen
ISO 9001:2015 &
ISO 14001:2015 zertifiziert
Laser-Basiskurse, Fachkundeausbildungen oder individuelle firmeneigene Schulungen
Darauf sind wir vorbereitet! Finden Sie durch unser Quiz heraus, welche Schulung für Sie die richtige ist. Zusätzlich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in unserem Laserschutz Know-how.
VDSI / VÖSI zertifiziert
- Alle Veranstaltungen mit VDSI - bzw. VÖSI-Punkten honoriert
- Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur regelmäßigen Weiterbildung
Häufige Fragen zum Thema Laserschutz
The information provided in these FAQs is based on the current legal requirements and standards applicable in Germany. Regulations, responsibilities, and qualification requirements for laser safety officers may vary in other countries. If you need guidance tailored to the regulations in your specific country, please feel free to contact us directly. Our team will be happy to assist you.
Die Kosten für einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten beginnen bei renommierten Ausbildungsinstituten in der Regel bei ca. 800 € – abhängig vom Anbieter und der Kursart. Dabei ist wichtig zu beachten, dass es unterschiedliche Kursmodelle gibt:
- allgemeiner Kurs zum Laserschutzbeauftragten: Dieser Kurs sollte laut TROS eine Dauer von zwei Tagen umfassen und vermittelt umfassende Grundlagen für den sicheren Umgang mit Lasern.
- Fach - oder applikationsspezifische Kurse: Zum Beispiel nur für Showlaser oder für bestimmte medizinische Anwendergruppen. Diese Schulungen dauern meist nur einen Tag, da sie auf spezielle Anwendung eingegrenzt sind.<style> a { text-decoration: none; color: #464feb; } tr th, tr td { border: 1px solid #e6e6e6; } tr th { background-color: #f5f5f5; } </style>
Wichtig: Reine Online-Kurse ohne Live-Interaktion mit einem Trainer sind laut DGUV Grundsatz 303‑005 nicht zulässig. Für eine gültige Qualifizierung zum Laserschutzbeauftragten nach DGUV muss der Kurs immer eine echte Live‑Interaktion mit einem Trainer beinhalten – entweder in Präsenz oder als Live‑Onlineformat.
Um Laserschutzbeauftragter zu werden, müssen bestimmte fachliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Laserschutzbeauftragter darf werden, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
1. Fachliche Grundvoraussetzungen
Laut TROS Laserstrahlung darf Laserschutzbeauftragter werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung
- oder eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung
- jeweils in Kombination mit einer zeitnah ausgeübten Tätigkeit an Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4
2. Teilnahme an einem anerkannten Laserschutzkurs
Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation ist der Besuch eines anerkannten Laserschutzkurses verpflichtend.
In diesem Kurs wird die notwendige Fachkunde erworben, um Laseranlagen sicher zu betreiben, Gefahren zu beurteilen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
3. Bestellung durch den Arbeitgeber
Nach erfolgreichem Kursbesuch muss der Arbeitgeber die Person schriftlich als Laserschutzbeauftragten bestellen.
Diese Bestellung erfolgt schriftlich und wird häufig als Ergänzung zum Arbeitsvertrag dokumentiert.
In vielen Unternehmen wird ein vorhandener Mitarbeiter zusätzlich als Laserschutzbeauftragter bestellt. Der Verdienst ändert sich dabei in der Regel nicht - lediglich ein Teil der Arbeitszeit wird für die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten genutzt.
Sollte jemand zu 100% in dieser Rolle eingesetzt sein, orientiert sich der Verdienst an vergleichbaren Sicherheitsrollen z.B. an einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wie viel genau gezahlt wird, hängt dabei von Branche, Standort und Unternehmensgröße ab.
In Deutschland schreibt die OStrV in Verbindung mit der TROS Laserstrahlung vor, dass ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden muss bei Lasern der Klassen:
- Laserklasse 3R
- Laserklasse 3B
- Laserklasse 4
In vielen anderen europäischen Ländern gilt die Pflicht etwas enger gefasst. Dort wird ein Laserschutzbeauftragter in der Regel benötigt bei:
- Laserklasse 3B
- Laserklasse 4
Ein Laserschutzbeauftragter kann jeder Mitarbeiter werden, der über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Ausbildung verfügt oder eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen kann. Zusätzlich muss diese Person aktuell praktisch mit Laseranlagen der Klassen 3R, 3B oder 4 arbeiten, die erforderliche Fachkunde in einem anerkannten Kurs erworben haben und vom Unternehmen schriftlich zum Laserschutzbeauftragten bestellt sein.
In Deutschland muss ein Laserschutzbeauftragter bereits vor der ersten Inbetriebnahme eines Lasers im Unternehmen entsprechend geschult und offiziell bestellt werden. Anschließend ist eine regelmäßige Auffrischung der Fachkunde vorgeschrieben, die spätestens alle fünf Jahre erfolgen soll.
Auch wenn diese Fünf‑Jahres‑Frist in vielen anderen EU‑Ländern nicht gesetzlich festgelegt ist, wird dort ebenfalls eine kontinuierliche Weiterbildung erwartet. Diese lässt sich in der Praxis ebenfalls durch den Besuch eines Auffrischungskurses im Abstand von etwa fünf Jahren sicherstellen, um die Fachkunde aktuell zu halten und den gesetzlichen Anforderungen an den sicheren Betrieb von Laseranlagen gerecht zu werden.
- Überwachung der Einhaltung von Laserschutzvorschriften
- Überprüfung von Laserschutzeinrichtungen/Laserschutzprodukten
- Beratung der Geschäftsleitung bzw. des Vorgesetzten zum Thema Laserschutz
- Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Laserschutz
- Auswahl geeigneter Laserschutzbrillen
- Auswahl geeigneter großflächiger Laserschutzprodukte
- Melden von Laserunfällen an die Geschäftsleitung und die Berufsgenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin
- Aktives Selbststudium der aktuellen Laserschutzvorschriften (inklusive der Teilnahme an einem Auffrischungskurs alle fünf Jahre)
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Tel: +49 911 9736 -1710
E-Mail: academy@uvex.de
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